Logo
Aktuell Ausland

UN-Gericht: Myanmar muss Rohingya vor Völkermord schützen

Die Gewalt gegen die Rohingya in Myanmar hat die Welt schockiert. UN-Ermittler dokumentierten Morde, Vergewaltigungen, zerstörte Dörfer. Über 700 000 flohen. Nun sprechen die Richter.

Die letzten Meter
Aus Myanmar geflohene Rohingya gehen im Herbst 2017 auf einer Insel in Bangladesch an Land. Foto: Km Asad/Zuma Press/dpa
Aus Myanmar geflohene Rohingya gehen im Herbst 2017 auf einer Insel in Bangladesch an Land. Foto: Km Asad/Zuma Press/dpa

Den Haag/Bangkok (dpa) - Der Internationale Gerichtshof hat Myanmar zum sofortigen Schutz der muslimischen Rohingya-Minderheit vor einem Völkermord verpflichtet.

In seinem ersten Urteil im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar ordnete das höchste Gericht der Vereinten Nationen am Donnerstag in Den Haag Sofortmaßnahmen an. Myanmar müsse »alles in seiner Macht Stehende« tun, um einen Völkermord an den noch im Land lebenden 600.000 muslimischen Rohingya zu verhindern.

Vor dem Gericht feierten einige Rohingya das Urteil als »großen Sieg« und Anerkennung ihres Leidens. Menschenrechtsorganisationen begrüßten die einstimmige Entscheidung. Es sei »ein historischer Schritt, um weitere Gräueltaten gegen eines der weltweit meistverfolgten Völker zu stoppen«, erklärte Human Rights Watch.

Das westafrikanische Gambia hatte die Klage eingereicht und wird dabei von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit mit 57 Mitgliedsstaaten unterstützt. Es stützt sich auf einen Bericht von UN-Ermittlern. Sie hatten dem Militär Myanmars »anhaltenden Völkermord« zur Last gelegt. Soldaten hätten Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt. Mehr als 700.000 waren vor allem im Jahr 2017 in das Nachbarland Bangladesch geflohen.

Die 17 Richter folgten dieser Argumentation. Das Urteil ist zwar erst eine Vorentscheidung. Das Hauptverfahren wird sich vermutlich über Jahre hinziehen. Dennoch wird es als wichtiges Signal gewertet.

Eine Sprecherin des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell sagte, das Land müsse nun sicherstellen, dass Militärs und Sicherheitskräfte für begangene Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden. Zudem müsse der Schutz der Zivilbevölkerung sowie der Zugang zu humanitären Hilfsgütern gewährleistet werden. Die Bedingungen für eine sichere Rückkehr der Rohingya müssten sichergestellt werden. »Myanmar muss die Wurzeln des Konflikts angehen.«

Bangladeschs Außenminister Abul Kalam Abdul Momen hofft, dass Myanmar nun bald Vorbereitungen für eine freiwillige Rückkehr der Rohingya-Flüchtlinge in ihr Heimatland einleitet. Die Rohingya könnten nun zuversichtlich sein, da die internationale Gemeinschaft hinter ihnen stehe. Bisher waren freiwillige Rückführungsversuche von Bangladesch nach Myanmar gescheitert. Die Menschen weigerten sich zurückzukehren, da sie im Heimatland um ihre Sicherheit fürchteten.

Khin Maung, Gründer einer Jugendgruppe in einem Flüchtlingslager in Bangladesch, sagte: »Das (Urteil) ist sehr hilfreich für alle Rohingya, die in Rakhine (Myanmar) leben.« Dort hätten viele die Entscheidung des UN-Gerichts auf ihren Handys verfolgt.

Das Gericht entschied zwar noch nicht, ob Myanmar tatsächlich des Völkermordes schuldig sei. Gerichtspräsident Abdulqawi Ahmed Yusuf machte aber unmissverständlich klar, »dass die Rohingya in Myanmar extrem gefährdet sind«.

Myanmars Regierungschefin, die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi hatte alle Völkermord-Vorwürfe in Den Haag entschieden zurückgewiesen. Allenfalls einzelne Übergriffe wollte die einstige Friedensikone mit Blume im Haar einräumen. »Kriegsverbrechen, die von Mitgliedern der Streitkräfte begangen worden sein könnten, werden vom Justizsystem unseres Militärs verfolgt«, schrieb sie noch am Donnerstag in der »Financial Times«.

Seit der Verfolgung der Rohingya steht auch »The Lady«, wie sie in ihrer Heimat genannt wird, international in der Kritik. Preise wurden ihr aberkannt. Viele fragen sich, warum sie das Militär verteidigt. Ihre Kritiker sagen, dass die Tochter eines Generals schon immer auch nationalistisch gewesen sei. Andere meinen, sie müsse das Militär bei Laune halten, damit es ihrer zivilen Regierung mehr Macht abtritt.

Das Urteil ist zwar bindend. Doch es ist fraglich, ob sich Myanmar an die Auflagen halten wird. Bei Nichtbefolgen könnte das Gericht nur den Weltsicherheitsrat einschalten.

Informationen zu dem Fall