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UN-Generalsekretär: Welt nicht auf neue Pandemie vorbereitet

Unter dem Eindruck der Schrecken der Corona-Pandemie soll ein weltweiter Pandemievertrag geschlossen werden. Der Textentwurf ist aber höchst umstritten.

António Guterres
UN-Generalsekretär António Guterres. Foto: Khalil Senosi/DPA
UN-Generalsekretär António Guterres.
Foto: Khalil Senosi/DPA

Die Welt ist nach den Worten von UN-Generalsekretär António Guterres noch nicht auf eine mögliche neue Pandemie vorbereitet. »Wir müssen mehr tun«, teilte er zum internationalen Tag zur Vorbereitung auf Epidemien (27. Dezember) mit. Das soll mit einem weltweiten Pandemievertrag geregelt werden, auf Initiative des EU-Ratspräsidenten Charles Michel.

Die Verhandlungen darüber laufen bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf und gehen jetzt in die heiße Phase. Der 30-seitige Entwurf ist höchst umstritten. Der Vertrag soll bei der Weltgesundheitsversammlung (27. Mai bis 1. Juni 2024) verabschiedet werden. Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die die Verhandlungen in Genf beobachtet, hält es für sehr unwahrscheinlich, dass alle Probleme bis dahin gelöst werden können.

Guterres teilte mit Blick auf die Lektionen aus der Covid-19-Pandemie mit: »Es darf nicht zu der moralischen und medizinischen Katastrophe kommen, dass die reichen Länder die Pandemievorräte horten und kontrollieren. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen Zugang zu Diagnostik, Behandlung und Impfstoffen haben.«

Streit um Transparenz und Eigentumsrechte

Die UN-Versammlung hat unter dem Eindruck der Corona-Pandemie 2020 den 27. Dezember als »Tag zur Vorbereitung auf Epidemien« bestimmt. Lokale oder regionale Ausbrüche einer Infektionskrankheit sind Epidemien, bei einer weltweiten Ausbreitung spricht man von Pandemie.

In dem Pandemievertrag geht es unter anderem darum, wie Informationen über neue Pathogene zügig geteilt werden, wer wo Impfstoffe und Medikamente herstellt und wie sie verteilt werden. Selbst, wenn der Vertrag bei der WHO-Tagung angenommen wird: Er träte nur in Kraft, wenn genügend Länder ihn ratifizieren und hätte auch nur in diesen Ländern Gültigkeit.

Reiche Länder kritisieren etwa, dass sie Details über die Förderung von Pandemieproduktforschung offenlegen und dass Pharmafirmen Preise transparent machen sollen. Umstritten ist auch, dass die Pharmaindustrie in einer neuen Pandemie auf geistige Eigentumsrechte an Medikamenten verzichten und verpflichtet werden soll, der WHO einen Teil ihrer Produktion für die Verteilung zu überlassen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat der WHO volle Unterstützung für den geplanten Vertrag zugesichert.

Beim Bundesverfassungsgericht sind hunderte Verfassungsbeschwerden gegen den Vertrag eingereicht worden. Im September wurde eine als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin befürchtete, dass die WHO in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft setzen könnte. Das höchste deutsche Gericht urteilte, dass die Beschwerdeführerin durch die künftige Mitwirkung Deutschlands an dem Vertrag in ihren Rechten nicht verletzt sei. Zudem gebe es noch kein Zustimmungsgesetz, das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte.

© dpa-infocom, dpa:231226-99-408974/3