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Todesurteil gegen weiteren Demonstranten im Iran bestätigt

Wegen ihrer Beteiligung an den Protesten sind im Iran bereits zwei Demonstranten hingerichtet worden. Auf der Todesliste der Justiz stehen noch zahlreiche Namen.

Revolutionsgarde
Die paramilitärischen Truppen der iranischen Revolutionsgarde. Foto: Vahid Salemi
Die paramilitärischen Truppen der iranischen Revolutionsgarde.
Foto: Vahid Salemi

Im Iran hat der Oberste Gerichtshof im Zusammenhang mit den Protesten ein weiteres Todesurteil gegen einen Demonstranten bestätigt. Wie das Justizportal Misan berichtete, wurde der junge Mohammed B. verurteilt, weil er Sicherheitskräfte mit einer Waffe verletzt haben soll.

Gemäß islamischer Rechtsauffassung im Iran lautete der Vorwurf »Kriegsführung gegen Gott«, der mit dem Tod bestraft wird. Menschenrechtler kritisieren die Verhandlungen im Schnellverfahren immer wieder als »Scheinprozesse«. Nach einer Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof können Urteile nicht mehr angefochten werden.

Bislang wurden im Iran zwei Demonstranten wegen ihrer Beteiligung an Protesten hingerichtet. Laut iranischen Presseberichten stehen über 20 weitere Demonstranten auf der Todesliste der Justiz. Im Zuge der Proteste sind laut Menschenrechtsgruppen über 500 Demonstranten getötet worden. Das gewaltsame Vorgehen gegen die Demonstranten und insbesondere die beiden Hinrichtungen wurden im In- und Ausland verurteilt.

Zunehmende Hoffnungslosigkeit

Am Wochenende gingen Sicherheitskräfte in der kurdischen Stadt Dschawanrud im Nordwesten des Landes erneut gewaltsam gegen eine Trauerfeier für getötete Demonstranten vor. Während die Straßenproteste in anderen Landesteilen jüngst eher abnahmen, berichteten Iranerinnen und Iraner von einer »bedrohlichen Ruhe« und zunehmender Hoffnungslosigkeit angesichts des gewaltsamen staatlichen Vorgehens und der Wirtschaftslage. Auch der Kopftuchzwang soll teils wieder strenger verfolgt werden, unter anderem auch durch Videoüberwachung.

Auslöser der landesweiten Proteste im Iran war der Tod von Jina Mahsa Amini am 16. September 2022 in Polizeigewahrsam. Die iranische Kurdin war von der sogenannten Sittenpolizei wegen Verstoßes gegen die im Iran geltenden islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden. Seither gibt es immer wieder Proteste gegen den repressiven Kurs der Regierung und das islamische Herrschaftssystem.

© dpa-infocom, dpa:230102-99-80906/4