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Terror-Postings sollen binnen einer Stunde gelöscht werden

Künftig werden Internetfirmen verpflichtet, Terrorinhalte innerhalb kürzester Zeit nach Meldung durch das Bundeskriminalamt zu löschen. Das Kabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Bundeskriminalamt
Firmen, die der Aufforderung des BKA nicht nachkommen, riskieren ein Zwangsgeld. Foto: Fredrik von Erichsen
Firmen, die der Aufforderung des BKA nicht nachkommen, riskieren ein Zwangsgeld.
Foto: Fredrik von Erichsen

Terroristische Inhalte sollen in Zukunft schneller aus dem Netz verschwinden. Das Bundeskabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium.

Danach werden Internetfirmen künftig verpflichtet, terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Meldung durch das Bundeskriminalamt zu löschen. Firmen, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, riskieren ein Zwangsgeld. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Mit dem Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Vorschrift um. In den Beratungen zu der EU-Verordnung hieß es 2018: »Die jüngsten Terroranschläge in der EU haben deutlich gemacht, wie Terroristen dabei vorgehen - sie nutzen das Internet, um Kontakt zu ihren Unterstützern zu halten und neue Unterstützer zu gewinnen, terroristische Aktivitäten vorzubereiten und zu erleichtern, ihre Gräueltaten zu verherrlichen, andere aufzufordern, ihrem Beispiel zu folgen, und um in der breiten Öffentlichkeit Angst zu schüren.«

EU-Verordnung

© dpa-infocom, dpa:220406-99-818092/2