Logo
Aktuell Inland

Suchtbeauftragter: Alkohol ab 14 auch mit Eltern untersagen

Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert eine strengere Altersgrenze für den Alkoholkonsum. Findet die Forderung von Burkhard Blienert politischen Rückhalt?

Alkoholkonsum
»Wir haben aber ein dickes Problem beim Alkoholkonsum.« Foto: Silas Stein/DPA
»Wir haben aber ein dickes Problem beim Alkoholkonsum.«
Foto: Silas Stein/DPA

Jugendliche ab 14 Jahren sollten nach Ansicht des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, auch in Begleitung ihrer Eltern keinen Alkohol in der Öffentlichkeit trinken dürfen.

»Wenn Kinder und Jugendliche neben ihren Eltern sitzen, ist und bleibt die Wirkung von Alkohol dieselbe und katastrophal in diesem Alter«, sagte der SPD-Politiker Ippen Media. »Wir brauchen aber auch den politischen Willen, diese Regelung zu ändern.«

In Deutschland ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ab 14 Jahren erlaubt, wenn etwa der Vater oder die Mutter dabei ist. »Diese Regelung ist einmalig in Europa«, sagte Blienert. »Darin spiegelt sich die anachronistische Wahrnehmung, dass wir in Deutschland kein Alkoholproblem hätten. Wir haben aber ein dickes Problem beim Alkoholkonsum.« Blienert sprach sich für eine einheitliche Altersgrenze von 18 Jahren für alle Suchtmittel aus. »So lautet auch die Empfehlung, die viele Medizinerinnen und Mediziner unterstützen.«

© dpa-infocom, dpa:240123-99-715141/3