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Stuttgarter Urteil: Fünf Jahre Haft für deutsche IS-Heimkehrerin

Eine 32 Jahre alte Mutter muss sich wegen der Mitgliedschaft im IS vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Jetzt ist das Urteil gegen sie gefallen.

IS-Rückkehrerin
Die Angeklagte im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in Stammheim zwischen ihrem Anwalt (l.) und einem Mitarbeiter der Justiz (r). Foto: Marijan Murat
Die Angeklagte im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in Stammheim zwischen ihrem Anwalt (l.) und einem Mitarbeiter der Justiz (r). Foto: Marijan Murat

STUTTGART. Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat hat das Stuttgarter Oberlandesgericht eine 32 Jahre alte Deutsche zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die Frau hatte von Ende 2013 bis August 2017 in Syrien und im Irak gelebt. Mitte 2018 wurde sie nach der Rückkehr aus dem Kriegsgebiet in Baden-Baden festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis beantragt, der Anwalt der Frau drei Jahre Haft.

Im Laufe des Verfahrens hatte sich die Angeklagte von der Terrororganisation losgesagt. Nach DarstelLung der Bundesanwaltschaft hatte sie kurz nach ihrer Ankunft in Syrien einen ihr bis dahin unbekannten IS-Kämpfer geheiratet. Mit ihm lebte sie dann zusammen und führte auch den Haushalt. Der Anklage zufolge pries Sabine S. in mehreren Internetblogs das Leben beim IS an. Ziel sei es gewesen, möglichst viele Leute zur Ausreise in das Krisengebiet zu gewinnen. Ihr Mann kam später bei Kampfhandlungen ums Leben. (dpa)