Der Streit zwischen Union und Ampel-Koalition um einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Steuerskandals bei der Hamburger Warburg-Bank eskaliert. Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags lehnte am Dienstag das Einsetzen eines solchen Ausschusses ab. Dies will die Ampel nun auch bei der Abstimmung im Plenum am Donnerstag tun. Damit scheitert die Union mit dem Versuch, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor diesen Untersuchungsausschuss zu bringen. CDU und CSU reagierten empört und kündigten an, sofort nach der Parlamentsentscheidung das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Bei dem Untersuchungsausschuss soll es um die Rolle von Scholz als früherem Hamburger Regierungschef, Ex-Bundesfinanzminister und jetzigem Kanzler gehen. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister auf die »Cum-Ex-«Steueraffäre der Warburg-Bank Einfluss genommen zu haben. Scholz wies dies stets zurück. Durch »Cum-Ex« war dem Staat ein Gesamtschaden von geschätzt mindestens zwölf Milliarden Euro entstanden. Anleger hatten sich eine einmalig gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten lassen. Die Affäre wird schon von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft aufgearbeitet.
Kompetenzen weit überschritten
SPD, Grüne und FDP halten den Einsetzungsantrag der Union in weiten Teilen für verfassungswidrig, weil es dabei um Vorgänge im Land Hamburg gehe. »Der Antrag überschreitet die Untersuchungskompetenzen des Deutschen Bundestages bei weitem«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, der Deutschen Presse-Agentur. Er sei verfassungswidrig und müsse abgelehnt werden. »Denn wir dürfen den Boden des Rechtsstaats nicht verlassen.«
Ein »größerer Teil« der von der CDU/CSU vorgelegten Fragen für den Ausschuss sei von Gutachtern für verfassungswidrig erachtet worden, sagte auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich. »Die Union war offensichtlich nicht bereit gewesen, alle diese verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen.« Niemand könne vom Bundestag verlangen, verfassungswidrigen Anträgen zuzustimmen. Auch der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Andreas Audretsch warf der Union vor, sie habe alle Möglichkeiten nachzubessern nicht genutzt.
Union pocht auf »legitime Minderheitsinteressen«
Anders als die Ampel sieht die Union ihren Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses als rechtlich zulässig an. Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) wollte sich schon in der Sitzung der Fraktion am Dienstag die Zustimmung einholen, um unmittelbar nach dem Beschluss des Bundestags den Gang nach Karlsruhe in die Wege zu leiten. Die Union habe keine andere Möglichkeit, um ihre legitimen Minderheitsinteressen durchzusetzen, sagte er.
Merz warf der Ampel vor, »auf Biegen und Brechen und vollkommen ohne Rücksicht auf den demokratischen Schaden, der durch ihr Verhalten eintritt, die Mehrheitsrechte gegen die Minderheitsrechte im Deutschen Bundestag durchzusetzen«. Merz betonte: »Das Klima hier im Haus ist in einer Weise vergiftet, wie ich es als wirklich langjähriger Parlamentarier schon in Bonn, dann in Berlin und jetzt wieder hier in Berlin bisher noch nie erlebt habe.«
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach von einer »erneuten Manipulation durch die Ampel«. Es handele sich um »eine bewusste Missachtung der Parlamentsrechte der Opposition im Deutschen Bundestag«. Man frage sich, was für eine Angst bei der Ampel und beim Kanzler hinter so einem Vorgehen stecke.
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