Der Streit um das geplante Bürgergeld soll in der kommenden Woche in einer abendlichen Sitzung gelöst werden. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der einen Kompromiss zu dem Sozialgesetz finden soll, werde am kommenden Mittwoch um 19.00 Uhr zusammentreten, wie der Bundesrat in Berlin mitteilte.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Länderkammer bereits am darauffolgenden Freitag (25.11.) abschließend über das Bürgergeld-Gesetz beraten. Das Bürgergeld soll das heutige Hartz-IV-System ablösen.
Keine Mehrheit im Bundesrat
Die geplante Reform sieht unter anderem höhere Regelsätze und eine eingehendere Betreuung von Arbeitslosen vor. Die Union hatte die Vorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) abgelehnt, da Betroffenen ein in ihren Augen zu großes Schonvermögen zugestanden werden soll. Außerdem müssten sie nach Ansicht der Union künftig zu wenige Sanktionen bei Pflichtverletzungen fürchten. Im Bundesrat fand der Entwurf infolgedessen keine Mehrheit, nachdem er im Bundestag bereits beschlossen worden war.
Der Sitzung des Vermittlungsausschusses gehen intensive Gespräche auf informeller Ebene voraus, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Den Vorsitz des Gremiums soll Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) übernehmen, wie unter anderem die »Rheinische Post« (Online) berichtete.
Geplanter Bürgergeld-Start 1. Januar
»Unsere Positionen zu den Grundsicherungsleistungen sind hinreichend bekannt und weichen von den Vorstellungen der Bundesregierung erheblich ab«, sagte der Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der »Rheinischen Post«. »Vor allem bei den Sanktionsmöglichkeiten und beim vermeintlichen Schonvermögen leben wir offenbar auf zwei verschiedenen Planeten.« Die Union erwäge, erneut ihren Antrag einzubringen, nachdem zum 1. Januar nur die Regelsätze erhöht werden und alle anderen Reformbestandteile davon abgetrennt werden sollen.
Nach dem vorläufigen Scheitern der Pläne im Bundesrat hatte Heil alle Beteiligten zu »sachgerechten Lösungen« aufgerufen, so dass das Bürgergeld zum 1. Januar in Kraft treten könne. Frei sagte: »Es war die Entscheidung der Ampel-Koalition, die Reform erst auf den allerletzten Drücker auf den Weg zu bringen.«
Im Vermittlungsausschuss sitzen jeweils 16 Mitglieder von Bundestag und Bundesrat. Einem Kompromiss müsste zunächst der Bundestag und dann der Bundesrat zustimmen. Ohne Einigung im Vermittlungsausschuss entscheidet laut Grundgesetz der Bundesrat nochmals über den Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung. Erhält ein zustimmungspflichtiges Gesetz nach maximal drei Vermittlungsverfahren nicht die nötig Stimmenzahl im Bundesrat, ist es endgültig gescheitert.
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