Verfahren vor deutschen Strafgerichten dauern immer länger. Die durchschnittliche Dauer erstinstanzlicher Strafverfahren vor den Landgerichten sei im vergangenen Jahr nach Daten des Statistischen Bundesamtes auf einen neuen Höchstwert von durchschnittlich 8,2 Monaten gestiegen, beklagte der Deutsche Richterbund am Freitag.
Im Zehn-Jahres-Vergleich hätten sich Strafprozesse vor den Landgerichten damit um fast 2 Monate verlängert. Auch bei den Amtsgerichten habe sich die durchschnittliche Verfahrensdauer bis zu einem Strafurteil im vergangenen Jahr auf 5,8 Monate verlängert. Gegenüber 2020 sei das ein weiterer Anstieg um einen halben Monat.
»Angesichts stetig wachsender Aufgaben für die Justiz kann eine Trendwende nur mit mehr Personal gelingen«, bilanzierte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn. Zu den Gründen zähle auch, dass Strafverfahren immer aufwendiger würden, da internationale Bezüge zunähmen, die Komplexität des Rechts stetig steige und die auszuwertenden Datenmengen in der digitalen Welt sprunghaft angewachsen seien. »Ein Dreivierteljahr nach ihrem Amtsantritt muss die Bundesregierung endlich konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, wie sie die Neuauflage des Bund-Länder-Pakts zur Stärkung der Justiz ausgestalten will«, forderte Rebehn.
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