Dramatische Wende ein Jahr nach der Pannen-Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus: Der Verfassungsgerichtshof des Landes hält auf Basis einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung des Urnengangs für erforderlich.
Bei der Vorbereitung und Durchführung habe es eine Vielzahl schwerer Wahlfehler gegeben, sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bei einer mündlichen Verhandlung zu Wahleinsprüchen. Diese seien mandatsrelevant gewesen - sie hatten nach Wertung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate.
Am 26. September 2021 wurden in Zeiten der Corona-Pandemie in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon.
Wahl von Pannen überschattet
Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen, lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Zum Teil stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr oder etwa auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub ausblieb.
Die Einschätzung der Verfassungsrichter zu den Konsequenzen ist weitgehender, als manche erwartet hatten, und alarmierte die Politik im rot-grün-rot regierten Berlin. Könnte doch eine komplette Wahlwiederholung - so etwas gab es auf Landesebene bisher nur 1993 in Hamburg - ganz neue Mehrheiten zur Folge haben. Zwar betonte Gerichtspräsidentin Selting, dass die vorläufige Wertung noch keine Entscheidung sei und sich im Zuge der laufenden Wahlprüfungsverfahren noch ändern könne. Und ein Termin für die Verkündung des Urteils steht noch nicht fest. Gleichwohl dürfte nun der Wahlkampf beginnen.
Für die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und ihre Dreierkoalition kommt das zur Unzeit. Nach der Unterbringung und Integration Zehntausender ukrainischer Flüchtlinge muss und will sich der Senat angesichts der Energiekrise um die Versorgungssicherheit und die Entlastung von Bürgern und Unternehmen von hohen Preisen kümmern. Und die Corona-Pandemie ist auch noch nicht ausgestanden.
SPD in jüngsten Umfragen nur auf Platz drei
Die Vorstellung, sich nun in einem heftigen Wahlkampf aufzureiben mit der möglichen Folge politischen Stillstands, behagt da den wenigsten Politikern der Koalition. Unruhig dürfte nicht zuletzt Giffey selbst werden. Denn ihre SPD - 2021 Wahlsieger knapp vor den Grünen - rangierte in einer vor wenigen Tagen veröffentlichten Umfrage nur noch auf Platz drei hinter Grünen und CDU. Und Giffeys persönliche Zustimmungswerte bei den Wählern rutschen in den Keller.
Wann das Gericht über die Gültigkeit der Wahlen urteilt, will es nach weiteren, dann jedoch nicht öffentlichen Beratungen mitteilen. Nach der mündlichen Verhandlung bleiben drei Monate Zeit dafür, also bis zum Jahresende. Eine mögliche Wahlwiederholung müsste anschließend innerhalb von 90 Tagen über die Bühne gehen. Der späteste Termin wäre also im März. Die Frage ist, ob bei dem Verfahren auf Landesebene noch das Bundesverfassungsgericht ins Spiel kommt. Ein Vertreter der Berlins Senatsinnenverwaltung schlug in der mündlichen Verhandlung vor, den Fall in Karlsruhe vorzulegen.
»Teils chaotische Zustände« am Wahltag
Selting sagte, am Wahltag sei es vielen Wählerinnen und Wählern aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich gewesen, überhaupt zu wählen oder ihre Stimme unter zumutbaren Bedingungen abzugeben. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes sprach von »teils chaotischen Zuständen« in vielen der 2256 Wahllokale. Grundsätze wie Wahlfreiheit und -gleichheit seien verletzt worden, so Selting.
Berlins CDU-Generalsekretär Stefan Evers sagte: »Franziska Giffey ist mit dem heutigen Tag eine Regierende Bürgermeisterin auf Abruf.« Die Opposition forderte den Rücktritt von Bausenator Andreas Geisel (SPD), der bis 2021 Innensenator und damit für das Thema Wahlen zuständig war. Er hatte Verantwortung für das Debakel zurückgewiesen.
»Es ist nicht so, dass ich nicht Verantwortung spüre. Aber die Frage ist, welche Entscheidung trifft man, um die Sache besser zu machen, und ich habe mich entschlossen zu arbeiten«, so Geisel bei einem Leserforum der »Berliner Morgenpost«. Laut Wahlgesetz und Verfassung habe er nicht die Fachaufsicht, sondern die Rechtsaufsicht. »Ich selbst war Kandidat und hätte nicht eingreifen dürfen«, betonte Geisel und fragte: »Was würde es besser machen, wenn ich zurücktrete?«
Innenstaatssekretär: Kein »flächendeckendes Wahlversagen«
Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) versicherte: »Das darf sich nicht wiederholen. Und ich kann für den Senat sagen, das wird sich nicht wiederholen.« Den Weg, den das Gericht aufzeichnete, halten der Senat und die amtierende Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann aber für überzogen. Es liege kein »flächendeckendes Wahlversagen« vor.
Parallel zu dem Berliner Verfahren steht auch im Hinblick auf den Bundestag die Möglichkeit einer Wahlwiederholung im Raum. Darüber befindet - womöglich im Oktober - zunächst der Bundestag selbst auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses. Erwartet wird, dass dann Klagen dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingehen und dieses das letzte Wort hat.
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