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Spionage: Mitangeklagter sagt gegen BND-Mitarbeiter aus

Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts soll während des Ukraine-Kriegs Informationen an Russland übermittelt haben. Was sagt sein mutmaßlicher Helfer vor Gericht?

Bundesnachrichtendienst
Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts und ein Geschäftsmann sind wegen mutmaßlicher Russland-Spionage angeklagt (Symbolbild). Foto: Wolfgang Kumm/DPA
Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts und ein Geschäftsmann sind wegen mutmaßlicher Russland-Spionage angeklagt (Symbolbild).
Foto: Wolfgang Kumm/DPA

Im Prozess gegen einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts wegen mutmaßlicher Russland-Spionage hat der mitangeklagte Geschäftsmann umfassend ausgesagt. Der 32-jährige Artur E. wiederholte vor dem Berliner Kammergericht, dass er für den angeklagten BND-Mitarbeiter Carsten L. Material des Bundesnachrichtendiensts nach Moskau transportiert und übergeben habe. Im Gegenzug brachte E. nach eigenen Angaben »Umschläge« aus Moskau mit.

Die beiden Angeklagten stehen seit Dezember vor Gericht. BND-Mitarbeiter Carsten L. war ein Jahr zuvor in Berlin festgenommen worden. Er soll laut Anklage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 Informationen, die er im Zuge seiner Arbeit beim BND erlangt hat, an den russischen Geheimdienst FSB übermittelt haben.

Angeklagte sollen »Agentenlohn« bekommen haben

Bei den ausspionierten Informationen handelt es sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs. Den beiden Angeklagten wird Landesverrat vorgeworfen. Sie sollen laut Anklage einen »Agentenlohn« von 450.000 Euro beziehungsweise 400.000 Euro bekommen haben. Beide sind deutsche Staatsbürger, sie sitzen in Untersuchungshaft.

Anders als Carsten L. hatte der Geschäftsmann E. schon vor Ermittlern ausgesagt. Bei seiner Erklärung am Mittwoch beschrieb er, wie er L. auf einem Sportplatz in Bayern kennengelernt und sich mit ihm angefreundet habe. Ursprünglich ging es nach Aussage des Angeklagten darum, einem russischen Geschäftsmann einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu verschaffen und einzelne russische Geschäftsleute von der EU-Sanktionsliste herunterzubekommen. E. wollte nach eigenen Angaben V-Mann des BND werden und erhoffte sich angeblich dafür Unterstützung von L.

Der Angeklagte E. bestätigte vor Gericht, dass er mehrmals nach Moskau gereist sei und Dokumente übergeben habe. Seine Aussage ließ aber viele Lücken. Der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt unterbrach die Sitzung am frühen Nachmittag bis Donnerstag (09.30 Uhr), um einen Fragekatalog zu strukturieren.

© dpa-infocom, dpa:240110-99-556406/2