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SPD will Familiennachzug für ehemalige Gefährder verbieten

Als Gefährder gelten Menschen, denen die Sicherheitsbehörden einen Terroranschlag oder eine andere schwere Straftat zutrauen. Das Bundeskriminalamt stuft aktuell rund 760 Menschen als Gefährder ein.

BERLIN. Die SPD will den Familiennachzug für Angehörige von ehemaligen Gefährdern jetzt doch generell verbieten. Wie aus Kreisen der Bundestagsfraktion verlautete, soll dafür eine im Gesetzentwurf der Bundesregierung aktuell noch bestehende Ausnahmeregelung gestrichen werden.

Das SPD-geführte Justizministerium hatte sich zuletzt für diese Regelung stark gemacht. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch entscheiden muss, in der vergangenen Woche verabschiedet.

Zur Erläuterung der Ausnahmeregelung hatte es auch Regierungskreisen geheißen, dass dieser Passus in der Praxis eher Deutsche als Migranten betreffen dürfte. Denkbar seien Einzelfälle von Menschen, die im Ausland für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft und dort eine Familie gegründet hätten. Diese sollten nicht schlechter gestellt werden als ausländische Gefährder, bei denen das Aufenthaltsgesetz schon heute einen Verzicht auf die Ausweisung vorsieht, »wenn sich der Ausländer gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt«.

Aus der Union hatte es jedoch massive Kritik an dieser Ausnahmeregelung gegeben. Auch einigen SPD-Innenpolitikern war dies aufgestoßen. Sie befürchten, dass sich in diesen Familien hierzulande eine verfassungsfeindliche Haltung verbreitet. (dpa)