Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen haben an die Union appelliert, einer Absenkung des Mindestalters bei der Bundestagswahl auf 16 Jahre zuzustimmen. Hintergrund ist der Zwischenbericht der Wahlrechtskommission, der in dieser Woche vorgelegt wurde.
»Die Empfehlungen der Wahlrechtskommission zeigen, dass gegen die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre keinerlei verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen«, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, der »Rheinischen Post«.
Ihre Amtskollegin in der SPD-Fraktion, Katja Mast, rief die Union ebenfalls zur Einsicht auf. »Die Union sollte ihre Berührungsängste mit Jungwählerinnen und -wählern aufgeben und einsehen, dass eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein Gewinn für unsere Demokratie ist.«
Landtagswahlen ab 16 Jahre
In dem am Dienstag verabschiedeten Zwischenbericht der Wahlrechtskommission plädieren deren Mitglieder von CDU/CSU für die Beibehaltung des Wahlalters 18 Jahre bei Bundestagswahlen - obwohl inzwischen auch in manchen Bundesländern mit CDU-Führung oder -Regierungsbeteiligung für Landtagswahlen das Alter 16 Jahre gilt. Die Kommission soll ihren Abschlussbericht spätestens bis zum 30. Juni kommenden Jahres vorlegen.
Grünen-Politikerin Mihalic sagte der Zeitung, die Kommission werde weiter an der Reform arbeiten. »Die bisherigen Gegner einer Absenkung des Wahlalters sollten ihre Position nun noch einmal grundsätzlich überdenken.«
Der Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, Ansgar Heveling (CDU), sieht dafür keinen Grund. Die Verfassung habe sich bewusst dafür entschieden, das Wahlalter auf die Volljährigkeit zu beziehen. »Wer das Wahlalter auf 16 Jahre absenken will, müsste konsequenterweise auch die Volljährigkeit mit allen Pflichten auf 16 Jahre festlegen. Diese Forderung höre ich allerdings von kaum jemandem«, sagte Heveling der Zeitung.
© dpa-infocom, dpa:220901-99-586507/2