Dass es nicht leicht wird, war von Anfang an klar. Aber wie schwer die Aufgabe tatsächlich ist, lässt sich für jeden erahnen, der einmal an einer Info-Veranstaltung zur Suche nach einem Atommüll-Endlager in Deutschland teilgenommen hat. Viele Fragezeichen und kaum verständliche Kriterien. Schon der Name deutet auf einen höchst bürokratischen Prozess hin: Standortauswahlverfahren.
Bis 2031 soll dieses Verfahren abgeschlossen sein. Dann soll Deutschland endlich ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gefunden haben. Und sollten die noch bestehenden drei Atomkraftwerke tatsächlich wie geplant Ende des Jahres oder kurz darauf vom Netz gehen und keine weiteren Brennstäbe mehr genutzt werden, bleiben 1900 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktivem Müll aus der Atomkraft-Ära übrig.
Zur Veranschaulichung: Ein einziger Kubikmeter entspricht dem Raum, den ein Würfel einnimmt, der genau einen Meter lang, breit und hoch ist. Ein Erbe, das noch nicht mal unter Atomkraft-Befürwortern Begeisterung auslöst.
Reaktionen von Betroffenen
Ganz zu schweigen vom Teil der Bevölkerung, der künftig das Endlager quasi vor der Haustür haben wird. Wie empfindlich die Gemüter jetzt schon sind, zeigt sich auch an der aktuellen Reaktion auf die Ankündigung aus der Schweiz, unweit der deutschen Grenze ein Atommüll-Endlager bauen zu wollen.
In Deutschland will man diese Schweizer Entscheidung nun eingehend prüfen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Christian Kühn, spricht von einer »Belastung für die betroffenen Gemeinden«.
Schwer vorstellbar, dass es in Deutschland keinen Aufschrei geben wird, wenn sich auch hierzulande etwas konkreter herauskristallisiert, dass das Endlager tatsächlich nahe einer konkreten Gemeinde in einem Bundesland entstehen soll.
»Niemand hat gerne ein Atommülllager in unmittelbarer Nähe seines Wohnortes«, schreibt das Umweltministerium zu dieser heiklen Frage. »Wenn die Entscheidung über den Standort eines Endlagers in Deutschland fällt, gehen wir davon aus, dass auch die dann betroffene deutsche Gemeinde eine starke Belastung empfindet.«
Deshalb habe sich Deutschland, ähnlich der Schweiz, für ein »intensives, partizipatives, geologisch-wissenschaftliches Verfahren« bei der Endlagersuche entschieden. Der Prozess müsse für die Bevölkerung transparent sein, nur so könne Akzeptanz entstehen.
Gesammelte Erfahrung aus der Vergangenheit
Und dass es ohne die nicht geht, zeigt auch ein Blick in die Geschichte: In den 70ern hatten die politischen Entscheidungsträger das niedersächsische Bergwerk Gorleben ohne Mitbestimmung der Bevölkerung als Endlager-Standort festgelegt - und damit große Proteste ausgelöst.
Der vor wenigen Jahren neu aufgelegte Suchprozess hatte alles noch mal auf Null gesetzt und die Beteiligung der Bevölkerung ins Zentrum gerückt. Gorleben ist im Zuge dessen als Standort ausgeschieden. Zur Erleichterung vieler, die damals protestiert hatten.
Die aktuelle Suche
Seit 2017 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Auftrag, die Suche zu organisieren und die Bevölkerung dabei mitzunehmen. Seitdem gab es viele Gespräche - zunächst in Präsenz, dann pandemiebedingt und zur Verärgerung einiger Teilnehmer, die weniger Beteiligung beklagten, auch online.
Die Zahl der Gebiete, die als Endlagerstandorte in Frage kommen, ist seitdem auf 90 Gebiete geschrumpft. Das ist der Stand seit 2020. 54 Prozent der Fläche Deutschlands gelten demnach als für ein atomares Endlager geologisch geeignet. In diesem Herbst will die BGE einen Zeitplan für die nächste Eingrenzung der Standorte vorlegen. Wann genau aus 90 Teilgebieten dann zehn Standortregionen - der nächste Schritt - werden sollen, ist noch unklar.
Viel zu langsam, kritisierte erst kürzlich der Präsident des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König. Die Suche sei ins Stocken geraten, monierte er. Diesen Vorwurf weist die BGE auf Anfrage zurück. Der Prozess schreite »kontinuierlich voran«.
Ein aufwendiges Verfahren
Die BGE arbeite mit »hoher zeitlicher Priorität an der weiteren Eingrenzung der Geologie«. Das Verfahren, zu dem auch die öffentliche Diskussion und die Entwicklung der Methoden gehörten, koste Zeit, die die BGE aber »im Sinne des Verfahrenserfolgs für gut investiert« halte. Der Zeitplan bis 2031 sei »immer sportlich gewesen«, räumt sie aber auch ein. Das Umweltministerium teilt mit, dass er derzeit überprüft werde.
Könnte es also doch noch mal eine Verschiebung auf ein späteres Jahr geben? BASE-Präsident König mahnt dazu, den Prozess nicht weiter aufzuschieben. »Das Suchverfahren in der Schweiz zeigt uns, wie wichtig das Eingrenzen geeigneter Standortregionen auch in Deutschland ist«, sagt er. Je zügiger dies geschehe, desto schneller seien Diskussionen mit der Bevölkerung über den jeweiligen Standort möglich.
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