Mit der geplanten Lieferung weiterer Waffen an die Ukraine muss sich nach Angaben aus Regierungskreisen noch der Bundessicherheitsrat befassen.
Die Gesamtprüfung in der Bundesregierung dauere an, erfuhr die Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Berlin. Der Bundessicherheitsrat ist ein Ausschuss des Bundeskabinetts und tagt geheim. Er koordiniert die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesregierung und ist für die Genehmigung von Rüstungsexporten zuständig.
Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums war am Donnerstagmorgen erklärt worden, das Ministerium habe eine Abgabe von 2700 Flugabwehrraketen des Typs »Strela« genehmigt. Dabei handele es sich um Waffen sowjetischer Produktion aus ehemaligen Beständen der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat Deutschland einen Kurswechsel vollzogen und bereits Panzerfäuste und das Flugabwehrsystem »Stinger« an die Ukraine übergeben.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte, Genehmigungsverfahren würden in Abstimmung zwischen den Häusern bearbeitet. »So auch in diesem Fall bei den Strela-Flugabwehrraketen«, betonte der Grünen-Politiker.
Er sagte auf Fragen zum Sachstand der Waffenlieferungen und warum eine Genehmigung erteilt worden sei: »Was die Waffenlieferungen angeht beziehungsweise die Prüfung von Waffenlieferungen, so ist die Ukraine im Krieg und wir haben uns entschieden, die Selbstverteidigung der Ukraine nach diesem eklatanten Bruch des Völkerrechts und das Recht auf Selbstverteidigung auch militärisch zu unterstützen, indem wir Waffen liefern.«
Neue Anforderungen und Wünsche würden entsprechend der Gesetze geprüft »und in diesem Haus bearbeitet, aber eben auch in der gesamten Bundesregierung«. »Kriegspartei werden wir dadurch nicht und das befürchte ich auch nicht, denn es gibt eine klare Grenze, die immer gezogen wurde«, sagte Habeck. Die Ukraine sei nicht Nato-Partner. Es gebe Unterstützung, aber es gebe keine aktive Beteiligung an dem Krieg. Nato-Truppen oder deutsche Soldaten würden »ukrainischen Boden nicht betreten«.
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