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Sexuelle Gewalt gegen Kinder: CDU will härtere Strafen

Besser Prävention, vor allem aber härtere Strafen: Die CDU will mehr gegen Kindesmissbrauch tun. Auch der Besitz von kinderpornografischen Bildern und Videos soll demnach härter bestraft werden können.

Kindesmissbrauch
Die CDU will, dass Kindesmissbrauch durchgängig nicht bloß als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft wird. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn/dpa
Die CDU will, dass Kindesmissbrauch durchgängig nicht bloß als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft wird. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn/dpa

Berlin (dpa) - Die CDU will sexuelle Gewalt gegen Kinder härter bestrafen. Das geht aus einem Konzept hervor, das der in der CDU für das Thema zuständige »Bundesfachausschuss Innere Sicherheit« beschlossen hat.

»Wie Statistiken belegen, nehmen Fälle von sexueller Gewalt und Missbrauch von Kindern sowie die Verbreitung von Kinderpornografie weiter zu«, zitiert die »Süddeutsche Zeitung« (Wochenende) aus dem Papier, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei diesen Taten täten sich wahre Abgründe auf.

»Wir müssen alles daransetzen, Kinder aus diesen Situationen zu befreien und Täter mit aller Härte zu bestrafen. Staat und Gesellschaft sind in der Pflicht, einen wirksamen Schutzschild für Kinder aufzuspannen«, heißt es in dem Beschluss. Die CDU fordere deshalb nicht nur eine bessere Präventionsarbeit, sondern auch höhere Strafen.

»Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll härtere Konsequenzen nach sich ziehen, Schutzlücken müssen geschlossen werden«, verlangen die CDU-Experten. »Es muss geprüft werden, ob die Verjährung von Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen auszusetzen ist.« Für Täter und Mittäter müssten drastische Strafen möglich sein. Nur so könnten abschreckende Signale gesetzt werden.

»Wir wollen auch, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen – nicht nur als Vergehen – eingestuft wird und damit eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr droht«, heißt es in dem Beschluss. Außerdem fordere man »eine Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz beziehungsweise die Besitzverschaffung von kinderpornografischem Material«. Beim Besitz von Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs soll künftig eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren statt bis zu drei Jahren drohen.