Im Rennen um das Amt des Schweriner Oberbürgermeisters hat sich SPD-Amtsinhaber Rico Badenschier gegen Leif-Erik Holm von der AfD durchgesetzt. Badenschier erreichte bei der Stichwahl am Sonntag 67,8 Prozent der Stimmen. Holm kam laut Wahlbehörde auf 32,2 Prozent. Damit hat Badenschier den ersten Einzug eines Kandidaten der rechtspopulistischen AfD in das Rathaus einer deutschen Landeshauptstadt verhindert. Die Wahlbeteiligung lag laut vorläufigem Ergebnis bei 49,4 Prozent.
Das Ergebnis des ersten Wahlgangs vor zwei Wochen hatte für Aufsehen gesorgt. Der Amtsinhaber hatte im ersten Wahlgang am 4. Juni 42 Prozent der Stimmen erhalten. Holm kam mit 27,4 Prozent auf Platz zwei. Der von CDU, FDP und Unabhängigen Bürgern unterstützte parteilose Kandidat Thomas Tweer war mit 17,1 Prozent Drittplatzierter geworden.
Die SPD-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Regierungschefin Manuela Schwesig, kommentierte, sie sei stolz darauf, dass die Schwerinerinnen und Schweriner der AfD eine klare Absage erteilt hätten. Die Landeshauptstadt bleibe in guten Händen. »Rico Badenschier hat heute auch bei den absoluten Stimmen deutlich zugelegt - nicht nur im Vergleich zum ersten Wahlgang, sondern auch zur Wahl im Jahr 2016«, teilte Schwesig mit.
Der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, erklärte nach dem ersten Wahlgang, für Überlebende des Holocaust sei das Erstarken der AfD in Deutschland auch im Zusammenhang mit der Popularisierung rechtsextremer Hasswelten in Europa eine besondere Herausforderung. Zuletzt hatte die AfD auch bundesweit hohe Umfragewerte verzeichnet.
Heubner hatte sich dafür ausgesprochen, dass auch die unterlegene CDU eine Wahl des SPD-Mannes in der Stichwahl empfahl. Dem kam die CDU wie fast alle unterlegenen Parteien auch nach. Einzig der FDP-Kreisverband sprach keine entsprechende Wahlempfehlung aus, was für Unverständnis auch bei der Landes- und Bundes-FDP sorgte. Der Schweriner Oberbürgermeister wird auf sieben Jahre gewählt.
© dpa-infocom, dpa:230618-99-101420/2