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Schulen trotz Corona weiter in Normalbetrieb

Schule und Corona - mit einem Bündel von Maßnahmen sollen die Bildungseinrichtungen verhindern, dass sich das Virus in ihren Räumen verbreiten kann. Die Länder geben sich dabei weiterhin großen Spielraum.

Schule
Schulranzen vor einer Schule. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Schulranzen vor einer Schule. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

BERLIN. Die Schülerinnen und Schüler in Deutschland sollen auch weiterhin trotz Pandemie möglichst wie gewohnt zur Schule gehen. Dabei können weiter von Land zu Land unterschiedliche Regeln zum Schutz vor einer Corona-Infektion gelten.

Nur wenn die Maßnahmen nicht gegen eine Ausbreitung der Pandemie helfen, »kommt es zur vollständigen Umstellung auf Distanzunterricht«, heißt es in einem neu aufgelegten »Rahmen für aktualisierte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen«, den die Kultusministerkonferenz (KMK) beschloss und am Freitag in Berlin veröffentlichte. Wann genau das gegebenenfalls sein soll, ist dem Papier nicht zu entnehmen.

In den Räumen soll mindestens alle 45 Minuten eine Lüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten stattfinden - »wenn möglich auch öfter während des Unterrichts«.

Beim Unterricht soll auf die Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden können. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern soll im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen nur möglichst bei Besprechungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen eingehalten werden. Im normalen Betrieb soll es aber möglichst feste Gruppen (Kohorten) geben. Sie könnten helfen, im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege nachzuverfolgen, stellen die in der KMK versammelten Bildungsministerien fest.

Grundsätzlich sollen auch Schüler und Lehrer mit Grunderkrankungen in die Schule kommen. Immer wieder in der Diskussion ist, ob für Menschen etwa mit Asthma besonderer Schutz vor Corona nötig ist. Auch Schüler mit Grunderkrankungen können grundsätzlich vor Ort im Präsenzunterricht beschult werden, so die KMK. Besondere Hygienemaßnahmen für sie seien »zu prüfen«. Eine Befreiung könne es entsprechend jeweiliger Länderregelungen gebe, Betroffene sollen dann ein entsprechendes Angebot im Distanzunterricht erhalten.

Beim Personaleinsatz gebe es keine Einschränkungen. »Prinzipiell besteht in jeder Situation die Möglichkeit, sich durch die Einhaltung der oben genannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie das Einhalten des Mindestabstands zu den Schülerinnen und Schülern sowie anderen Personen zu schützen«, heißt es in dem KMK-Papier. Die Länder könnten das aber auch anders regeln. »Eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe ist laut RKI nicht möglich. Vielmehr erfordert dies eine individuelle ärztliche Bewertung der Risikofaktoren.«

Was die Masken für Mund und Nasen betrifft, stellt die KMK fest: »Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird von den Ländern in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen ausgesprochen und bei Bedarf in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden auf den Unterricht ausgeweitet.« Im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen könnten Masken auf dem gesamten Schulgelände angeordnet werden, wenn sich Kohorten mischen können. »Dies gilt nicht im Unterricht.« In einem eingeschränkten Regelbetrieb könne Eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht getragen werden, insbesondere von Schülern an weiterführenden Schulen.

Ein Abstandsgebot könne auf dem gesamten Schulgelände im Regelbetrieb angeordnet werden, wenn sich Kohorten mischen können. »Im Klassenraum ist davon abzusehen.« In einem eingeschränkten Betrieb soll es den Wegfall von Arbeitsgemeinschaften und Veränderungen beim Ganztagsangebot geben.

Bereits am Ende der ersten Schulwoche nach den Ferien wurden etwa in Mecklenburg-Vorpommern ein Gymnasium und eine Grundschule geschlossen, weil Personen positiv getestet worden waren. Virologen hatten vor der Annahme gewarnt, Kinder würden keine Rolle in der Pandemie und in der Übertragung spielen. Die Viruszirkulation in den Schulen solle niedrig gehalten werden. Klassengrößen sollten abhängig von der Zahl der Neuinfektionen reduziert, feste Kleingruppen definiert werden. Aus virologischer Sicht sollten möglichst durchgängig Alltagsmasken getragen werden. (dpa)