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Schon 2200 Anträge auf Einbürgerung von NS-Opfer-Nachkommen

Seit vergangenem Jahr können die Nachkommen von NS-Verfolgten den Anspruch auf Staatsbürgerschaft leichter geltend machen - und tun dies auch.

Einbürgerungsfeier
Ein Pass der Bundesrepublik Deutschland. Foto: Fabian Sommer
Ein Pass der Bundesrepublik Deutschland.
Foto: Fabian Sommer

Ein Jahr nach dem Beschluss des Bundestages zur erleichterten Wiedergutmachungseinbürgerung haben bereits knapp 2200 Nachkommen von NS-Verfolgten eine solche Einbürgerung beantragt.

Das berichtete der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, am Samstagabend in Berlin vor Besuchern eines Konzerts anlässlich der vierten Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Es sei ein großer »Vertrauensbeweis für unser Land, wenn die Nachkommen zwangsläufig emigrierter NS-Verfolgter das Angebot der Wiedergutmachungseinbürgerung annehmen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen«.

Der Bundestag hatte am 25. Juni 2021 einen gesetzlichen Anspruch auf staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachung geschaffen, der den bisherigen Kreis der Berechtigten erweiterte. Die Änderung trat am 20. August in Kraft. Sie betrifft vor allem Juden, die zwar nicht förmlich ausgebürgert wurden, ihre deutsche Staatsbürgerschaft aber dennoch als Folge der rassistischen, diskriminierenden Gesetze von damals verloren, beziehungsweise die deutsche Staatsbürgerschaft deshalb nicht erwerben konnten.

Außerdem wurde für Betroffene der früher geltenden Regel, dass mit Ausländern verheiratete Frauen ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht an die Kinder weitergeben konnten, die Möglichkeit geschaffen diese nachträglich zu erwerben. Laut Klein gaben bislang knapp 4300 Menschen entsprechende Erklärungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ab. Klein dankte unter anderem der Grünen-Innenpolitikerin Filiz Polat, die sich stark für das Zustandekommen der neuen Regelung eingesetzt habe.

Wer für die Wiedergutmachungseinbürgerung infrage kommt, muss keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen und auch einige andere Anforderungen, die normalerweise bei einer Einbürgerung bestehen, nicht erfüllen. Denn die Behörden gehen hier davon aus, dass die Betroffenen ohne eigenes Verschulden die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder sie - wie etwa im Falle der Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter - wegen diskriminierender Gesetze nie erhielten. Aufgrund komplexer Fluchtbiografien ist es für die Antragsteller dennoch oft sehr aufwendig, die notwendigen Dokumente zu beschaffen, übersetzen und beglaubigen zu lassen.

© dpa-infocom, dpa:220626-99-802886/4