BERLIN. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will prüfen, ob Guthaben von Kleinsparern per Gesetz vor Strafzinsen geschützt werden können.
Das Finanzministerium habe eine Prüfung veranlasst, »ob es der Bundesregierung rechtlich überhaupt möglich ist, Kleinsparer vor solchen Negativzinsen zu schützen«, sagte Scholz der Funke Mediengruppe. »Diese Prüfung ist aber kompliziert und wird etwas dauern.« Der Finanzminister reagierte damit auf einen Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Chefs Markus Söder.
Söder hatte eine Bundesratsinitiative angekündigt, damit Beträge bis 100.000 Euro grundsätzlich von solchen Strafzinsen ausgenommen werden. Notwendig sei ein gesetzliches Verbot, dass die Negativzinsen auf Kleinsparer umgelegt werden. Die Banken müssten ihre Kosten anders ausgleichen. Aus Sicht von Verbraucherschützern ist der Vorstoß »gut gemeint, hätte aber vor allem Symbolcharakter«.
Die Deutsche Kreditwirtschaft betonte, dass Banken und Sparkassen – wie alle anderen Kaufleute – ihre Preise und Entgelte auf der Grundlage des Marktumfeldes in eigener Verantwortung kalkulierten. »Gesetzliche Verbote sind systemfremd, helfen den Kunden nicht weiter und können letztlich zu einer gefährlichen Instabilität der Finanzmärkte führen«, erklärte die Interessenvertretung der Spitzenverbände von Banken und Sparkassen.
Scholz nannte Negativzinsen eine echte Belastung für private Sparer: »Ich finde es keine gute Idee, wenn Banken Strafzinsen erheben für Guthaben auf Girokonten oder Tagesgeldkonten. Am besten wäre es, wenn die Banken das einfach lassen.«
Kreditinstitute im Euroraum müssen aktuell 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Bislang geben nur einige Geldhäuser diese Zinsen an Privatkunden für besonders hohe Guthaben auf dem Giro- oder dem Tagesgeldkonto weiter. (dpa)