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Söder erwägt Zurückweisung von Flüchtlingen an Grenze

Eigentlich will die große Koalition Asylverfahren dramatisch beschleunigen - doch ob das klappt, ist jetzt schon wieder fraglich. Die CSU holt deshalb wieder eine alte Forderung hervor.

Berlin (dpa) - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bringt wegen neuerlich steigender Flüchtlingszahlen wieder die Abweisung von Asylbewerbern an der Grenze ins Gespräch.

»Unkontrollierte Zuwanderung hat schon einmal 2015 nicht nur die politische Architektur, sondern auch die Sicherheitslage in Deutschland grundlegend verändert«, sagte der CSU-Politiker der »Bild«-Zeitung. Das dürfe sich nicht wiederholen. Wenn die geplanten Ankerzentren zur Aufnahme von Migranten nicht funktionierten, »wird es an der Grenze Zurückweisungen geben müssen«, sagte er.

Der Anlass von Söders Äußerungen: Trotz gestiegener Flüchtlingszahlen macht die von der großen Koalition geplante Beschleunigung der Asylverfahren bislang keine Fortschritte. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag sogenannte Ankerzentren vereinbart.

Flüchtlinge sollen in Großunterkünften bis zum Abschluss ihrer Asylverfahren untergebracht und nicht mehr quer über das Land verteilt werden. Doch machen mehrere Bundesländer keine Anstalten, das umzusetzen. Wegen der mangelnden Fortschritte in Berlin gibt es in der CSU bereits Überlegungen für den Plan B: die Abweisung an der Grenze.

»Wenn sich einige Bundesländer der Einführung von Ankerzentren verweigern, habe ich dafür kein Verständnis«, sagte Söder dazu. Während der Flüchtlingskrise 2015 und 2016 kam der allergrößte Teil der Flüchtlinge über die bayerisch-österreichische Grenze nach Deutschland. Seither sind die Grenzlandkreise AfD-Hochburgen.

Ob die Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze rechtlich möglich wäre, ist juristisch umstritten. Dass Flüchtlinge in der Regel kein gültiges Einreisevisum haben, spielt dabei eine untergeordnete Rolle - schließlich ist es in vielen Fluchtländern gar nicht möglich, Reisepässe oder Visa zu beantragen.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hatten die Rechtslage im Jahr 2015 in einer Ausarbeitung dargelegt. Eigentlich sollen Flüchtlinge nach dem Schengen-Kodex der Europäischen Union in dem Land Asyl beantragen, das sie zuerst erreichen. Weil Deutschland in der Mitte der EU liegt und auf dem Landweg nicht das Ersteinreiseland ist, könnte die Bundespolizei demnach Flüchtlinge zurückschicken. Doch ist das nicht zwingend; die Mitgliedstaaten haben laut damaligem Gutachten ein nationales Ermessen.