STRASSBURG. Russland muss den Frauen nun Entschädigung zahlen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte. Wegen eines Auftritts in der Moskauer Erlöserkathedrale hatten russische Richter die Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eine von ihnen kam jedoch bereits nach wenigen Monaten frei. Die Richter halten die Strafen für unangemessen streng.