Bei der Bundeswehr sind in den zwei Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Rehabilitierung homosexueller Soldaten 178 Anträge auf Wiedergutmachung eingegangen.
Dies sei weniger als erwartet, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag in Berlin mit. In einem Evaluierungsbericht stellt das Ministerium aber fest: »Die Ziele des Gesetzes wurden erreicht.«
So ziele das Gesetz nicht nur auf individuelle Rehabilitierung Einzelner, sondern auch auf kollektive Rehabilitierungsmaßnahmen wie die Aufhebung wehrdienstgerichtlicher Urteile. »Die kollektiven Wirkungen des Gesetzes als Baustein für mehr Akzeptanz und Toleranz sexueller Vielfalt in der Bundeswehr gehen weit über die reine Bewertung der Zahl von Rehabilitierungen und Entschädigungen hinaus«, hieß es. Als symbolische Wiedergutmachung seien bislang rund 400.000 Euro an die Berechtigten ausgezahlt worden.
Der Bundestag hatte 2021 beschlossen, dass homosexuelle Soldaten für ihre Benachteiligung in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR entschädigt und rehabilitiert werden. Homosexuelle Handlungen waren in der Bundesrepublik bis 1969 eine Straftat und beschäftigten auch die Truppendienstgerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der 1955 gegründeten Bundeswehr damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit Führungsaufgaben betraut.
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