Die Bundesregierung will eine Lücke in der Drogenpolitik schließen und das bislang legal verkäufliche 1-V-LSD verbieten. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat sie dem Bundesrat zugeleitet; dieser berät laut der im Internet abrufbaren Tagesordnung in seiner nächsten Sitzung am 16. September darüber. Mit der Verordnung würde die Liste der verbotenen neuen psychoaktiven Stoffe erweitert.
1-V-LSD, ein Derivat der psychoaktiven Droge LSD, ist einer davon. Bisher ist er etwa in Internetshops und Läden frei verkäuflich. In dem Entwurf heißt es: »Bei dem Stoff 1-V-LSD handelt es sich um eine psychedelisch wirkende Substanz, die bei Körperpassage zu LSD umgewandelt wird und bereits zu Missbrauchszwecken am Drogenmarkt vertreten ist.«
Der Drogenbeauftragter der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), sagte der "Welt am Sonntag", Anbieter der Droge seien "skrupellos agierende Akteure des Drogenmarktes". Er warnte vor "unkalkulierbaren
gesundheitlichen Gefahren" bei Einnahme des Derivates, dessen
unerforschte Formel mitunter stärker als LSD sein könne.
Bundesrat-Tagesordnung, TOP 55
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