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Puigdemont: Generalstaatsanwalt beantragt Auslieferungshaft

Juristisch zieht sich die Schlinge für Carles Puigdemont weiter zu: Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat einen Auslieferungshaftbefehl für den katalanischen Separatistenführer beantragt. Darüber muss jetzt das Oberlandesgericht entscheiden.

Carles Puigdemont
Carles Puigdemont, ehemaliger Präsident der spanischen Region Katalonien. Foto: Salvatore Di Nolfi/KEYSTONE
Carles Puigdemont, ehemaliger Präsident der spanischen Region Katalonien. Foto: Salvatore Di Nolfi/KEYSTONE

Schleswig (dpa) - Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat beim Oberlandesgericht in Schleswig einen Auslieferungshaftbefehl für den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont beantragt. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig mit.

Nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls des Tribunal Suprema in Madrid vom 23. März 2018 sei der Generalstaatsanwalt zu dem Ergebnis gelangt, »dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt«.

Mit dem Europäischen Haftbefehl wollen die spanischen Behörden die Auslieferung des Verfolgten wegen der Straftatbestände der Rebellion und der Veruntreuung öffentlicher Gelder erreichen.

Der Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Dies finde eine vergleichbare Entsprechung im Deutschen Strafrecht in den §§ 81, 82 Strafgesetzbuch (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften sei insoweit gesetzlich nicht gefordert, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit .

Nach dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf einen Auslieferungshaftbefehl ist jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig am Zug: Es muss zunächst prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das OLG zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss.

In einem weiteren Schritt prüft das OLG auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft dann, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist. Sollte dies nach Ansicht des OLG der Fall sein, befindet über deren Durchführung abschließend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig. Puigdemont könnte gegen die Entscheidung aber noch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Politiker war auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise nach Belgien am 25. März auf der Autobahn A7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Gegen ihn liegt ein europäischer Haftbefehl vor.

Nach Belgien hatte sich Puigdemont im vergangenen Herbst im Zuge des verbotenen Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien ins Exil geflüchtet. Das Amtsgericht Neumünster entschied am 26. März, dass Puigdemont weiter im Gewahrsam bleibt.

Puigdemont hat vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldigungen zurückzuweisen, er habe öffentliche Mittel veruntreut, wie aus einem am Montag von spanischen Medien zitierten 85-seitigen Einspruch hervorgeht. Am 1. Oktober, dem Tag des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums, habe es keinerlei Gewalt gegeben - dies sei aber die Voraussetzung für den Vorwurf der Rebellion, hieß es in dem Widerspruch weiter.