Der Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen könnte nach bisheriger Planung am 2. Juni zu Ende gehen.
Wahrscheinlich werde der Staatsanwalt am Dienstag (17. Mai) seinen Schlussvortrag halten, sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann am Montag in Brandenburg/Havel. Der Prozess vor dem Landgericht Neuruppin hatte am 7. Oktober vergangenen Jahres begonnen. Aus organisatorischen Gründen findet er in einer Sporthalle statt.
Nach mehrwöchiger Erkrankungspause wegen Corona und eines Geschwürs am Fuß des 101-jährigen Angeklagten ging die Verhandlung am Montag weiter - und ein Rechtsmediziner machte deutlich, dass der Mann so eingeschränkt verhandlungsfähig sei wie vorher. Für sein hohes Alter sei der Angeklagte nach Angaben seines Corona-Arztes »beeindruckend stabil«; vor allem, was die Lungen- und Herzfunktion angehe, sagte Jürgen Becker vom Landesinstitut für Rechtsmedizin.
Anklage wegen Beihilfe zum tausendfachen Mord
Der 101-Jährige ist angeklagt, als damaliger Wachmann im KZ Sachsenhausen in Brandenburg von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen geleistet zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes. Bisher hat der Angeklagte bestritten, dass er in dem KZ überhaupt tätig war. Er arbeitete nach eigenen Angaben in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern). Seine Mutter und sein Vater hatten in Briefen an deutsche Behörden angegeben, dass ihr Sohn bei der SS in Oranienburg diene.
Der Angeklagte kam am Montag mit einer Verspätung von rund einer Stunde zum Verhandlungsort in Brandenburg/Havel. Er hatte nach eigenen Angaben zunächst nicht gewusst, dass er am Montag zum Verfahren sollte, sein Pflegedienst war auch laut dem Rechtsmediziner noch nicht da. Becker prüfte daraufhin, wie es ihm ging. »Schönen guten Tag allerseits«, sagte der Angeklagte nach seinem Eintreffen vor Gericht und berichtete dem Richter auf dessen Nachfrage, dass es ihm den Umständen entsprechend gut gehe, das Bein aber noch weh tue. Wegen seines hohen Alters darf nur zwei bis zweieinhalb Stunden pro Tag verhandelt werden.
Am Dienstag soll voraussichtlich die Beweisaufnahme abgeschlossen werden, bevor die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer hält. Am 23. und 24. Mai sollen die Anwälte von Nebenklägern und weitere Nebenkläger das Wort haben. Das Plädoyer der Verteidigung ist für den 1. Juni geplant. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass es sich um eine vorläufige Planung handle.
Wird es ein Urteil geben?
Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther hält es für »sehr wahrscheinlich«, dass das Verfahren mit einem Urteil endet. Er verwies auf die Dokumente, die den Angeklagten belasten. »Deshalb wird wohl diese Schuldfrage ganz klar mit einem Ja zu beantworten sein«, sagte Walther. Welches Strafmaß er für angemessen hält, ließ er offen.
Zwei Fälle von Nebenklägern werden im Prozess nicht mehr behandelt. Der Vater des niederländischen Nebenklägers Christoffel Heijer, ein Widerstandskämpfer, wurde nach Angaben des Vorsitzenden Richters in Sachsenhausen aufgrund des Todesurteils eines Militärgerichts nach nur wenigen Tagen erschossen. Der Vorsitzende Richter sagte: »Die Kammer ist weit davon entfernt, das Schicksal auch nur eines Menschen, der in dieser Maschinerie war und überlebt hat oder zu Tode gekommen ist, gering zu schätzen.« Es sei aber praktisch nicht mehr aufklärbar und würde den Fall sprengen. Bei einem anderen Fall ging es um ein Kind im KZ Sachsenhausen, das damals offensichtlich aus unklaren Gründen zur Mutter nach Thüringen gekommen sei.
Ursprünglich war geplant, auf Antrag des Verteidigers Stefan Waterkamp frühere SS-Wachmänner des KZ als Zeugen zu hören. Dabei ging es um die Frage, ob sie dem Angeklagten damals begegneten. Einer von ihnen war bereits gestorben, drei weitere waren aus gesundheitlichen Gründen nicht vernehmungsfähig. Einer schied laut Vorsitzendem Richter aus, weil sich bei einem Telefonat gezeigt habe, dass er nur gestammelt und die Tragweite wohl nicht erfasst habe. Der Verteidiger erklärte damit seinen Antrag für erledigt.
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