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Protest nach Mordanschlag auf Schwulenbar in Bratislava

Ein 19-Jähriger erschießt zwei junge Männer, verletzt eine weitere Frau schwer und tötet sich dann selbst. Nach der homophoben Tat gehen in der slowakischen Hauptstadt Tausende auf die Straße.

Protest in Bratislava
Tausende Menschen versammeln sich in der slowakischen Hauptstadt Bratislava, um gegen Hass auf sexuelle Minderheiten zu protestieren. Foto: Dano Veselsky
Tausende Menschen versammeln sich in der slowakischen Hauptstadt Bratislava, um gegen Hass auf sexuelle Minderheiten zu protestieren.
Foto: Dano Veselsky

Vier Tage nach dem Mordanschlag auf eine Schwulenbar haben in Bratislava Tausende Menschen gegen Rechtsextremismus und die Diskriminierung sexueller Minderheiten protestiert. »Wir werden nicht still sein!«, skandierten die Demonstranten am Sonntag auf ihrem Weg durch das Stadtzentrum zum slowakischen Parlament.

Sie trugen Transparente mit den Vornamen der Ermordeten, Juraj und Matus, sowie Slogans wie »Die Zukunft ist antifaschistisch«. Auch engste Freunde der Getöteten sprachen zu den Teilnehmern der von der queeren Studentenvereinigung Light organisierten Kundgebung.

Am Mittwochabend hatte ein 19-Jähriger vor einem als Treffpunkt der LGBTQI-Szene bekannten Lokal zwei junge Männer erschossen und eine Frau schwer verletzt. Anschließend veröffentlichte er in digitalen Netzwerken Hassbotschaften und eine Art Manifest mit homophoben, antisemitischen und rechtsextremen Inhalten, ehe er sich selbst tötete. Die englische Abkürzung LGBTQI steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen, queere sowie intergeschlechtliche Menschen.

Seit der Tat fanden Medien immer mehr Hinweise, dass der Mörder stark von englischsprachigen Neonazi-Foren beeinflusst war und rassistische Attentäter bewunderte.

Die Organisatoren der Kundgebung forderten, dass auch das slowakische Parlament endlich europäische Normen für die Gleichberechtigung nicht heterosexueller Menschen gesetzlich festlegen solle. In der katholisch-konservativ geprägten Slowakei ist der Schutz der traditionellen Ehe in der Verfassung verankert. Für gleichgeschlechtliche Paare gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Ehe oder eine andere Form einer registrierten Partnerschaft.

© dpa-infocom, dpa:221016-99-151032/2