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Polizeibilder weiter bei Amazon gespeichert: Ist das legal?

Hat der Verdächtige zuerst den Beamten angespuckt oder hat der Polizist ohne Vorwarnung zugeschlagen? Solche Fragen aufzuklären, ist nach einem Einsatz nicht immer einfach. Die Bodycam an der Schulter soll helfen. Doch wer darf die Videoaufnahmen speichern?

Bodycams bei der Polizei
Die Nutzung von Bodycams bei Einsätzen der Bundespolizei war lange umstritten. Für Aufregung sorgte zuletzt die Speicherung der Aufnahmen in einer Cloud des Internet-Giganten Amazon. Foto: Peter Kneffel
Die Nutzung von Bodycams bei Einsätzen der Bundespolizei war lange umstritten. Für Aufregung sorgte zuletzt die Speicherung der Aufnahmen in einer Cloud des Internet-Giganten Amazon. Foto: Peter Kneffel

POTSDAM. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält es für rechtswidrig, dass die Bundespolizei Bildaufnahmen ihrer Einsätze auf Servern des US-Konzerns Amazon speichert.

Kelber forderte die Bundesbehörde auf, sofort zu einem deutschen Cloud-Anbieter zu wechseln und die sensiblen Aufnahmen der sogenannten Bodycams dort zu speichern. Doch das Bundesinnenministerium teilt seine Bedenken nicht.

Der Einsatz von Videokameras, die Polizisten an ihrer Uniform befestigen, soll mögliche Angreifer abschrecken. Außerdem können die Aufnahmen später helfen, Straftäter zu identifizieren.

»Wir haben bereits 2018 der Bundespolizei und dem Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass wir die Speicherung der Bodycam-Daten in der Amazon-Cloud für rechtswidrig halten«, sagte Kelber der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (Montag). Nach seiner Einschätzung kann ein Zugriff von US-Behörden auf die Daten nicht ausgeschlossen werden.

Die Bundespolizei hatte ihre Entscheidung vergangene Woche als Übergangslösung verteidigt. Dies sei so lange notwendig, bis bundeseigene und für diesen Zweck geeignete Clouds zur Verfügung stünden, sagte der Sprecher des Bundespolizeipräsidiums, Gero von Vegesack. Der Sprecher stellte in dem Zusammenhang klar, dass die gefundene Lösung mit Amazon im Vorfeld über mehrere Monate gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft worden sei - letztlich mit positivem Ergebnis.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte am Montag in Berlin, die Speicherung der Daten bei Amazon entspreche deutschen Datenschutz-Standards. Die Daten würden »auf deutschen Servern in Deutschland nach deutschem Recht« gespeichert. Trotzdem werde derzeit geprüft, »ob es noch andere Möglichkeiten gibt«, etwa eine Speicherung auf der Bundescloud. In Kombination mit den Motorola-Funkgeräten der Bundespolizei sei momentan aber nur eine Speicherung auf der Amazon-Cloud möglich.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte, um Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten, habe sich die Landesregierung in Stuttgart entschieden, mit der Auslieferung der Bodycams an ihre Polizeibeamten so lange zu warten, bis die Aufnahmen »über unser gesichertes Polizeinetz übertragen werden« können. Strobl sagte: »Diese Lösung umzusetzen war nicht ganz einfach, wir mussten dazu auch Anpassungen am Netz vornehmen.« Der Einsatz von Bodycams sei sinnvoll. Er könne dazu beitragen, »aggressives Verhalten gegenüber den Einsatzkräften zu reduzieren«.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser forderte, das Projekt Bodycam bei der Bundespolizei müsse vorerst gestoppt werden. Dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Bedenken des Datenschutzbeauftragten Kelber ignoriere, sei typisch für »die Arbeitsweise des «Passt-schon»-Ministers«. (dpa)