Die Aktienrente soll nach Plänen innerhalb der Bundesregierung deutlich vergrößert werden. Wie das »Handelsblatt« berichtete, will der Bund ab dem Jahr 2024 zwölf Milliarden Euro in das sogenannte Generationenkapital einzahlen. Diese Summe solle in den Folgejahren jeweils um drei Prozent jährlich erhöht werden. Bis zum Jahre 2035 solle das Generationenkapital ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreichen. Der Bericht wurde der Deutschen Presse-Agentur heute aus Regierungskreisen bestätigt.
Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf
ein Startkapital für die Aktienrente von zehn Milliarden Euro verständigt. Diese Summe ist im Haushalt 2023 reserviert.
Die Bundesregierung will für eine langfristige Absicherung der Rente künftig auch auf den Kapitalmarkt setzen. Aus öffentlichen Mitteln soll Stück für Stück ein Kapitalstock aufgebaut werden, aus dessen Erträgen die Rentenbeiträge und das Rentenniveau stabilisiert werden sollen. Die Rede ist von einem »Generationenkapital«.
Auf Vergrößerung verständigt
Dem »Handelsblatt«-Bericht zufolge verständigten sich das Arbeits- und das Finanzministerium in Verhandlungen darauf, das Projekt zu vergrößern. Bedenken habe es zuletzt noch im Wirtschaftsministerium gegeben. Aus dem Arbeitsministerium hieß es, man befinde sich in guten und konstruktiven regierungsinternen Gesprächen.
Das Generationenkapital ist ein zentrales Element einer geplanten Rentenreform, die Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) demnächst vorlegen wollen.
Vertreter der Grünen sowie von Gewerkschaften hatten das geplante Generationenkapital vor kurzem kritisiert. »Dass das Rentensystem von einem Beitragssystem teilweise zu einem Anlagesystem reformiert werden soll, sehen wir sehr skeptisch«, sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi der dpa. Der Grünen-Rentenexperte Markus Kurth stellte das Generationenkapital sogar grundsätzlich infrage. »Die Aktienrente nach dem Konzept des Bundesministeriums der Finanzen wirft nach dem aktuellen Stand zahlreiche gravierende finanzielle, beihilferechtliche, vor allem aber verfassungsrechtliche Fragen auf«, hieß es in einer Analyse Kurths.
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