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Pharmaindustrie: Solidarabgabe ist verfassungswidrig

Mit seinem Plan, Krankenkassen 2023 mit einer Milliarde Euro aus der Pharmaindustrie zu unterstützen, macht sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach in der zur Kasse gebetenen Branche keine Freunde.

Krankenkassen
Die Pharmaindustrie sieht die geplante Solidarabgabe für Krankenkassen im Konflikt mit dem Grundgesetz. Foto: Alexander Heinl
Die Pharmaindustrie sieht die geplante Solidarabgabe für Krankenkassen im Konflikt mit dem Grundgesetz.
Foto: Alexander Heinl

Die Pharmaindustrie sieht die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Solidarabgabe zur Stabilisierung der Krankenkassen im Konflikt mit dem Grundgesetz.

Der Präsident des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller, Han Steutel, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), außerhalb des Steuerrechts seien dem Staat durch das Bundesverfassungsgericht zu Recht enge Grenzen aufgelegt, Sonderabgaben zu erheben. Das gelte auch für die als »Solidarbeitrag« bezeichnete Sanierungshilfe der Pharmaindustrie für die gesetzlichen Krankenkassen. »Ich sehe noch nicht, wie der Staat die Kriterien der Rechtsprechung dabei erfüllen will«, betonte Steutel.

Der Verband argumentiert in einer dem RND vorliegenden
Stellungnahme unter anderem, nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts müsse eine Sonderabgabe den
Zahlenden selbst nützen. Das wäre etwa der Fall, wenn mit den Mitteln Pharmaunternehmen gefördert würden. Zweck der Abgabe sei es aber, den Anstieg der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Das sei ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant von der Branche 2023 eine Milliarde Euro als Solidarabgabe ein. Sie soll dazu beitragen, ein Defizit von 17 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung zu decken. Auf gesetzlich Versicherte kommen zudem erhöhte Zusatzbeiträge zu. Geplant sind zudem ein erhöhter Steuerzuschuss sowie die Nutzung von Reserven bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds.

© dpa-infocom, dpa:220713-99-00824/2