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Patientenschützer für Gratis-Ausdruck von E-Akte

Arztbefunde und Laborwerte sollen bald auf breiter Front digital abrufbar sein. Was ist mit Älteren und anderen, die ihre Daten eher auf Papier parat haben möchten?

Broschüre für elektronische Patientenakte
Die E-Akte für gesetzlich Versicherte wurde als wählbares Angebot schon 2021 eingeführt, wird bisher aber kaum genutzt. (Archivbild) Foto: Sascha Meyer/DPA
Die E-Akte für gesetzlich Versicherte wurde als wählbares Angebot schon 2021 eingeführt, wird bisher aber kaum genutzt. (Archivbild)
Foto: Sascha Meyer/DPA

Bei den künftigen elektronischen Patientenakten für alle muss aus Sicht von Patientenschützern auch ein kostenloser Ausdruck möglich sein. Sonst hätten vor allem alte, pflegebedürftige oder digital unerfahrene Menschen keine Möglichkeit, ihre ärztlichen Behandlungen auf Papier zu dokumentieren, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Die technische Umsetzung müsse in den Praxen erfolgen. »Die Kosten für solche Papierausdrucke sind dann von den Krankenkassen zu erstatten.«

Brysch begrüßte Gesetzespläne des Bundesjustizministeriums für bisherige Patientenakten, wonach eine »erste Abschrift« unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei gefordert, eine vergleichbare Regelung auch für die E-Akte auf den Weg zu bringen. Bislang seien für solche Ausdrucke 30 Cent bis 2 Euro pro Seite von Praxen berechnet worden. 

E-Akte als lebenslanger Begleiter 

Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten nach einem bereits beschlossenen Gesetz der Ampel-Koalition eine E-Akte von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen - es sei denn, der Versicherte lehnt es für sich ab. Die Akte soll ein persönlicher Speicher etwa für Medikamente, Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten. 

Dies soll auch Arznei-Wechselwirkungen und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Abrufbar sein sollen die E-Akten auch am Smartphone. Als wählbares Angebot waren sie bereits 2021 eingeführt worden, sie werden bisher aber kaum verwendet.

© dpa-infocom, dpa:240713-930-172551/1