Logo
Aktuell Ausland

Papst weist Kritik an Segnungen homosexueller Paare zurück

Aus Deutschland bekam Papst Franziskus für seine Erlaubnis zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare Lob. Anderswo gab es dagegen Kritik. Jetzt erläutert der Vatikan nochmals genau, was erlaubt ist und was nicht.

Papst Franziskus
Papst Franziskus hatte kurz vor Weihnachten überraschend erlaubt, dass katholische Priester im Grundsatz »Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren« ihren Segen geben dürfen - allerdings nur unter strikten Bedingungen. Foto: Andrew Medichini/DPA
Papst Franziskus hatte kurz vor Weihnachten überraschend erlaubt, dass katholische Priester im Grundsatz »Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren« ihren Segen geben dürfen - allerdings nur unter strikten Bedingungen.
Foto: Andrew Medichini/DPA

Papst Franziskus hat teils harsche Kritik aus dem konservativen Lager an seinen neuen Leitlinien zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zurückweisen lassen. Das vatikanische Amt für die Glaubenslehre veröffentlichte dazu in Rom eine weitere Erklärung.

Darin wird abermals betont, dass solche Segnungen keinesfalls mit einem kirchlichen Segen bei einer Hochzeit zwischen Frau und Mann gleichzustellen seien. Der Vatikan will den katholischen Kirchen in den verschiedenen Weltregionen zudem einigen Spielraum lassen, wie und wann die Leitlinien angewendet werden.

Kardinal Müller: »Blasphemie«

Als Oberhaupt von mehr als 1,4 Milliarden Katholiken hatte Franziskus kurz vor Weihnachten überraschend erlaubt, dass katholische Priester im Grundsatz »Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren« ihren Segen geben dürfen - allerdings nur unter strikten Bedingungen. Aus Deutschland gab es für die Erklärung »Fiducia supplicans« (in etwa: »Flehendes Vertrauen«) überwiegend Lob, auch wenn vielen in der katholischen Reformbewegung die Erklärung nicht weit genug geht.

Aus anderen Staaten - insbesondere aus Afrika, wo Homosexualität vielerorts noch unter Strafe steht - kam jedoch massive Kritik. Der kenianische Bischof Paul Kariuki zürnte, Franziskus habe »eine gefährliche Tür geöffnet«. Auch in Uganda, Malawi, Nigeria, Südafrika und Sambia lehnten die örtlichen Bischofskonferenzen das Papier ab. Der konservative deutsche Kardinal Gerhard Ludwig Müller sprach sogar von »Blasphemie«, von Gotteslästerung.

Segnungen nur außerhalb von Kirchen und wenige Sekunden lang

Das Amt für Glaubenslehre wehrte sich nun gegen solche Kritik. Die Erklärung biete »keinen Rahmen, um ihr gegenüber lehrmäßig auf Distanz zu gehen oder sie als häretisch, der kirchlichen Tradition zuwiderlaufend oder blasphemisch zu betrachten«. Zugleich betonte der Vatikan aber auch, dass mit solchen Segnungen Verbindungen außerhalb der Ehe weder gebilligt noch gerechtfertigt würden. Dies betrifft neben gleichgeschlechtlichen Paaren auch Beziehungen, in denen ein oder beide Partner eine Scheidung hinter sich haben.

Ebenso wie die Erklärung an sich wurden auch die Erläuterungen von Kardinalpräfekt Victor Manuel Fernández verfasst. Der Leiter der Behörde für Glaubenslehre, der wie der Papst aus Argentinien kommt, verwies ausdrücklich auf regionale Besonderheiten. Wörtlich heißt es: »An einigen Orten steht einer sofortigen Anwendung nichts entgegen, während es an anderen notwendig erscheint, nichts zu erneuern und sich so viel Zeit wie nötig für die Lektüre und Auslegung der Erklärung zu nehmen.« Die Entscheidung liege beim Bischof vor Ort.

Abermals betonte der Vatikan den Unterschied zu Hochzeiten zwischen Frau und Mann und anderen Formen des rituellen Segens. Dazu gehöre insbesondere, dass solche Segnungen nur außerhalb von Kirchen stattfinden und wenige Sekunden lang sein dürfen. Als angemessener Zeitraum werden »10 bis 15 Sekunden« genannt. Als Beispiel für einen Segenstext wird angeführt: »Herr, schau auf diese deine Kinder. Gib ihnen Gesundheit, Arbeit, Frieden und gegenseitige Hilfe. Befreie sie von allem, was deinem Evangelium widerspricht, und gib ihnen, dass sie nach deinem Willen leben. Amen.«

© dpa-infocom, dpa:240104-99-491382/3