ROM. Papst Franziskus hat den Weg für die Segnung homosexueller Paare in der katholischen Kirche unter bestimmten Bedingungen geebnet. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das der Vatikan am Montag in Rom veröffentlichte. Darin ist nach offizieller deutscher Übersetzung von der »Möglichkeit der Segnung von Paaren in irregulären Situationen und von gleichgeschlechtlichen Paaren« die Rede.
Die Erklärung namens »Fiducia supplicans« wurde vom vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre veröffentlicht. Als Oberhaupt der katholischen Kirche hatte sie Papst Franziskus zuvor gebilligt. Weiter heißt es darin, dass eine Segnung unter bestimmten Bedingungen »allen gespendet werden kann, ohne etwas zu verlangen«. Solche Segnungen seien »an alle gerichtet, niemand darf ausgeschlossen werden«.
Ausdrücklich betont wird aber auch, dass ein solcher Segen von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden dürfe, »um keine Verwechslung mit dem Ehesakrament eigenen Segen hervorzurufen«. In der Erklärung wird auch bekräftigt, dass sexuelle Beziehungen nur innerhalb der Ehe zwischen Mann und Frau als erlaubt gelten.
Kirchenrechtliche Grauzone in Deutschland
Franziskus hatte bereits im Herbst in einem Brief erkennen lassen, dass er Segnungen für homosexuelle Paare nicht grundlegend ablehnt. Wer um einen Segen bitte, erbitte im Vertrauen auf Gott dessen Hilfe, um besser leben zu können, hieß es damals. Man müsse daher abschätzen, ob es Formen der Segnung geben könne, ohne eine falsche Vorstellung von der Ehe zu vermitteln. Offizielle Regelungen dazu durch Bistümer oder Bischofskonferenzen lehnte der Papst jedoch ab. Die Ehe sei eine Verbindung zwischen Mann und Frau.
In Deutschland werden Segensfeiern für homosexuelle Paare in vielen Gemeinden heute schon praktiziert, finden aber in einer kirchenrechtlichen Grauzone statt. Der Vatikan hatte 2021 noch klargestellt, dass es »nicht erlaubt« sei, homosexuelle Partnerschaften zu segnen, da solche Verbindungen »nicht als objektiv auf die geoffenbarten Pläne Gottes hingeordnet anerkannt werden« könnten.
Die Zulassung von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare war eine Hauptforderung für den deutschen Reformprozess Synodaler Weg und im März von der Synodalversammlung beschlossen worden. (dpa)