MÜNSTER. Er hatte argumentiert, der Angriff sei nur unter Beteiligung der US-Militärbasis im pfälzischen Ramstein und der Nutzung einer dortigen Satelliten-Relais-Station möglich gewesen. Die Berufung sei unzulässig und unbegründet, entschied jedoch das Gericht am Dienstag. Es könne keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik festgestellt werden. Der Senat habe auch nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Vater des Klägers tatsächlich 2012 durch eine US-Drohne getötet worden sei.
Der Gerichtssenat zeigte sich nicht überzeugt, dass damals die Satelliten-Relais-Station überhaupt schon fertiggestellt war. Nach Medienberichten sei das erst Ende 2013 der Fall gewesen, sagte der Vorsitzende Richter, Wolf Sarnighausen. Es sei davon auszugehen, dass deutsche Behörden »von Einsätzen bewaffneter Drohnen in Somalia unter Einbindung von US-Einrichtungen in Deutschland« 2012 keine Kenntnis gehabt hätten.
Revision ließ das OVG nicht zu, dagegen ist aber eine Beschwerde möglich, so dass das Urteil aus Münster zunächst nicht rechtskräftig ist. Stellvertretend beklagt war das Verteidigungsministerium mit erstem Dienstsitz in Bonn. (dpa)