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»NSU 2.0«-Prozess: Angeklagter weist Vorwürfe erneut zurück

Über 81 Drohschreiben soll er verfasst und verschickt haben. Doch in Frankfurt weist der Angeklage alle Vorwürfe von sich. Und stilisiert sich als Opfer.

Prozess um die »NSU 2.0«-Drohschreiben
Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude. In dem Prozess muss sich ein Mann aus Berlin wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung verantworten. Er ist der mutmaßliche Verfasser der NSU 2.0-Drohschreiben gegen Politikerinnen, Rechtsanwälte und Personen des öffentlichen Lebens. Foto: Andreas Arnold
Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude. In dem Prozess muss sich ein Mann aus Berlin wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung verantworten. Er ist der mutmaßliche Verfasser der NSU 2.0-Drohschreiben gegen Politikerinnen, Rechtsanwälte und Personen des öffentlichen Lebens.
Foto: Andreas Arnold

Im Prozess um die »NSU 2.0«-Drohschreiben hat der Angeklagte Alexander M. in seinem »letzten Wort« erneut alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Tatvorwürfe gegen ihn hätten sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt, sagte der 54-Jährige am Donnerstag vor dem Landgericht in Frankfurt. Er warf der Staatsanwaltschaft Lügen und Manipulationen vor, die keine Grundlage für eine Verurteilung seien. Die Ermittlergruppe wolle ihn mit ihren Ergebnissen »um jeden Preis fertigmachen« und die Polizei entlasten. Ob noch am Donnerstag das Urteil verkündet wird, war zunächst unklar. 

Wie bereits in seinem Plädoyer gab der aus Berlin stammende Angeklagte zu, Mitglied einer Chatgruppe im Darknet gewesen zu sein, weshalb auf seinem Computer Teile der Drohschreiben gefunden worden seien. Die Mitglieder der Gruppe hätten ihn aber »systematisch reingelegt«. Dass er die Schreiben verfasst habe, sei nicht nachweisbar. Für die Mitgliedschaft entschuldigte sich M. in seinem Schlusswort.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist M. der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben, die per E-Mail, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und andere Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit »NSU 2.0« unterzeichnet waren. Der Absender »NSU 2.0« spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an. Die Staatsanwaltschaft hält den Angeklagten auch für Bombendrohungen gegen Gerichte verantwortlich. Die Anklage forderte siebeneinhalb Jahre Haft unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung.

© dpa-infocom, dpa:221117-99-554513/2