Der Vorstandsvorsitzende der maßgeblich vom russischen Staatskonzern Gazprom finanzierten Klimaschutz-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, hält eine rasche Auflösung der Stiftung für rechtswidrig.
»Wir werden nun von einigen aufgefordert, die Stiftung insgesamt aufzulösen und auch die engagierte Arbeit der allein für Klimaschutz zuständigen Geschäftsstelle - die keinerlei Bezug zu Nord Stream 2 hatte und hat - einzustellen und das von Nord Stream 2 stammende Stiftungsvermögen einem anderen Zweck zuzuführen. Beides ist rechtlich ausgeschlossen«, heißt es in einer am Montag in Schwerin verbreiteten Erklärung des Stiftungsvorstandes.
Der frühere Ministerpräsident Sellering reagierte damit auf das Ersuchen seiner Nachfolgerin, Regierungschefin Manuela Schwesig (SPD), »im Rahmen der engen rechtlichen Möglichkeiten eine Auflösung der Stiftung auf den Weg zu bringen«. Zudem hatte sich Schwesig offen für den von der CDU eingebrachten Vorschlag gezeigt, die von der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 erbrachten Stiftungsmittel in Höhe von 20 Millionen Euro für humanitäre Zwecke einzusetzen.
Die Gründung der Landesstiftung für Klima- und Umweltschutz war Anfang vorigen Jahres vom Landtag in Schwerin mit großer Mehrheit beschlossen worden. Die Stiftung stand allerdings von Beginn an in der Kritik, weil sie einen von Nord Stream geführten wirtschaftlichen Teil umfasste. Dieser sollte unter Umgehung der US-Sanktionen die Fertigstellung der Gastrasse durch die Ostsee unterstützen. Die Pipeline ist fertig, allerdings hat die Bundesregierung das Verfahren zur Inbetriebnahme nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine gestoppt.
»Wir unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung gegen Nord Stream 2 und haben als Konsequenz endgültig jegliche Zusammenarbeit mit Nord Stream 2 beendet«, hob Sellering hervor. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb werde so schnell wie möglich abgewickelt. Damit entfalle nach Überzeugung des Vorstandes der größte Vorbehalt gegen die Stiftung. Die Stiftung habe nun nur noch den Auftrag, langfristig den satzungsgemäßen Hauptzweck zu erfüllen, den Klima- und Umweltschutz voranzubringen und dabei vor allem ehrenamtliche Projekte zu fördern.
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