Die EU will im Kampf gegen den Menschenhandel effektiver und grenzübergreifender vorgehen. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments verständigten sich am späten Dienstagabend darauf, eine bereits existierende Richtlinie zur Strafverfolgung umfassend zu ergänzen.
Die geplanten Änderungen sehen nach Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft unter anderem vor, dass Menschen bestraft werden können, die bewusst Dienste von Menschenhandel-Opfern in Anspruch nehmen. Das könnten zum Beispiel sexuelle Handlungen, aber auch klassische Arbeitsleistungen sein.
Auch die Verbreitung von Bildern, Videos oder ähnlichem Material der jeweiligen Opfern mit sexuellem Inhalt durch Informations- und Kommunikationstechnologien wie Internet oder Mobilfunk sollen in der Gesetzgebung stärker berücksichtigt werden.
Gegen möglichst viele Formen der Ausbeutung
Zudem ist vorgesehen, Zwangsheiraten, illegale Adoptionen und erzwungene Leihmutterschaften in die Liste der Formen der Ausbeutung im Sinne der Richtlinie aufzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnungen gegen möglichst viele Formen der Ausbeutung vorgehen.
Taten sollen mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren geahndet werden. Das bedeutet, dass Strafregeln nicht mehr möglich wären, die für solche Vergehen nur Strafen von bis zu zwei Jahren vorsehen. Bei besonders schweren Delikten sollen sogar Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens zehn Jahren verhängt werden.
Als Folge dürfte in Deutschland nach vorläufiger Einschätzung des Justizministeriums unter anderem der Tatbestand des Menschenhandels geändert werden müssen. Die Ausbeutung durch Zwangsheirat, illegaler Adoption und Leihmutterschaft sei dort bislang nicht verankert gewesen. So stehe laut Ministerium bislang nur unter Strafe, wer wissentlich sexuelle Dienste von Menschenhandelsopfern in Anspruch nimmt. Bei anderen Formen der Ausbeutung sei dies bisher nicht der Fall.
Nach Angaben der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2022 werden in der EU jedes Jahr mehr als 7000 Menschen Opfer von Menschenhandel. Da viele Straftaten nicht erfasst werden, dürfte die Dunkelziffer aber deutlich höher liegen. Die jährlichen Kosten des Menschenhandels in der EU wurden damals auf 2,7 Milliarden Euro geschätzt. Die meisten Opfer sind den Angaben zufolge Frauen und Mädchen. Aber auch Männer sind betroffen - insbesondere durch Ausbeutung ihrer Arbeitskraft.
Mehr als 500 Ermittlungsverfahren im Jahr 2022
In Deutschland wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts vom Mittwoch im Jahr 2022 insgesamt mehr als 500 Ermittlungsverfahren im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung abgeschlossen. Insgesamt seien rund 480 Opfer ermittelt worden - jedes dritte Opfer sei unter 21 Jahre alt gewesen. Neuere Statistiken gebe es bislang nicht, hieß es.
Bevor die neue Richtlinie in Kraft treten kann, müssen die Vereinbarungen noch vom Rat der EU-Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Das ist in der Regel aber eine Formalie.
Im EU-Parlament gab es am Mittwoch Freude über die Einigung mit den Vertretern der Mitgliedstaaten. Zwölf Jahre seien seit der Verabschiedung der letzten Richtlinie vergangen, erklärte die schwedische EU-Abgeordnete Malin Björk. Nun sei es dringend notwendig gewesen, sie zu überarbeiten.
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