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Nach Wegners Beziehungsouting: Senat führt neue Regeln ein

Berlins Regierender Bürgermeister und seine Bildungssenatorin führen eine Beziehung. Der Regierungschef macht einen Vorschlag zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Aber reicht das?

Berlin
Haben ihre Beziehung öffentlich gemacht: Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU). Foto: Joerg Carstensen/DPA
Haben ihre Beziehung öffentlich gemacht: Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU).
Foto: Joerg Carstensen/DPA

Nach dem Wirbel um seine Beziehung mit Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch zieht Berlins Regierender Bürgermeister erste Konsequenzen: Bei Streit zwischen zwei Senatsverwaltungen will sich Wegner künftig raushalten, wenn das Bildungsressort beteiligt ist. Dann soll sein Stellvertreter oder seine Stellvertreterin vermitteln.

Die neuen Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollen ab sofort gelten, wie Senatssprecherin Christine Richter mitteilte. Wegner habe sie selbst vorgeschlagen, der Senat habe sie angenommen.

Finanzsenator und Wirtschaftssenatorin sollen vermitteln

Beide Politiker (beide CDU) wollten ihre Ämter wie bisher weiter führen - unter strikter Trennung von Privatem und Dienstlichem, wie Richter sagte. Ob Kritikern der vergangene Woche bestätigten Liaison die Regeländerung ausreicht, ist offen - die Debatte dürfte noch nicht ganz abgeschlossen sein.

»Bislang überträgt die Geschäftsordnung des Senats dem Regierenden Bürgermeister eine vermittelnde Rolle bei Konflikten zwischen zwei Fachverwaltungen«, erklärte die Senatssprecherin. Bei Konflikten zwischen der Bildungsverwaltung und einer anderen Fachverwaltung werde diese Rolle nun Finanzsenator Stefan Evers übertragen.

Im Fall eines Konflikts zwischen Bildungsverwaltung und Finanzverwaltung übernehme Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) diese Rolle. Beide sind Wegners Stellvertreter. Die neue Regelung gelte ab sofort. Es werde aber noch geprüft, inwieweit die Geschäftsordnung des Senats dafür entsprechend geändert werden müsse, sagte Richter.

Wegner und Günther-Wünsch hatten am Freitag über ihren Anwalt mitteilen lassen, sie hätten sich im Herbst 2023 entschieden, eine Beziehung einzugehen. Richter sagte, über die Beziehung der beiden sei erstmals im Senat gesprochen worden. Es sei nicht geplant, dass beide sich über ihr Privatleben gemeinsam öffentlich äußerten.

Wunsch nach einer Regelung kam aus SPD und CDU

Bei der Bestätigung ihrer Partnerschaft hätten beide erklären lassen, in ihrer Amtsführung Berufliches und Privates und Dienstliches strikt zu trennen. »Aus meiner Erfahrung haben sie das in den vergangenen Monaten und Wochen unter Beweis gestellt, dass dies gelingen kann«, sagte Richter.

»Nichtsdestotrotz gab es den verständlichen Wunsch des Koalitionspartners, innerhalb der Koalition für Regelungen zu sorgen, dass man dieser besonderen Konstellation im Senat Rechnung trägt.« Der Wunsch nach einer solchen Regelung sei aber nicht nur von SPD-Senatsmitgliedern gekommen. »Den Wunsch gab es insgesamt.«

Giffey, die auch SPD-Landesvorsitzende ist, hatte am Montag verlangt, Wegner solle im Senat einen Vorschlag unterbreiten, wie sich private und berufliche Interessen strikt trennen lassen könnten. Die Forderung nach entsprechenden Regeln kam zuvor bereits von Grünen und Linken, die vor möglichen Interessenkonflikten gewarnt hatten.

Skepsis bei SPD und Grünen

Die Berliner SPD-Fraktion hat skeptisch auf die Regel reagiert: »Es bleibt abzuwarten, ob die vom Regierenden Bürgermeister heute im Senat vorgeschlagenen organisatorischen Maßnahmen weiterhin stabiles und verlässliches Regieren gewährleisten«, erklärten die Sozialdemokraten im Landesparlament, die zusammen mit der CDU regieren.

Die Berliner Grünen-Fraktionsvorsitzenden Bettina Jarasch und Werner Graf kritisierten Wegner erneut: Seine Erklärung sei bisher nicht mehr als eine mündliche Vereinbarung, die verbindlich Eingang in die Geschäftsordnung finden müsse. Der Regierende Bürgermeister legalisiere für sich ein Verhalten, das in den landeseigenen Unternehmen nicht erlaubt sei, erklärten sie weiter. Auch Landesbeamte dürften sich so nicht verhalten. »Ob so ein Teilzeitbürgermeister mit beschränkter Entscheidungsgewalt, der Rolle eines Regierenden gerecht wird, steht in Frage.«

© dpa-infocom, dpa:240109-99-538429/4