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Minister Heil plant Vorschläge zu Arbeitszeiterfassung

Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts ist ziemlich eindeutig: Arbeitgeber sind in Deutschland dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Und nun?

Hubertus Heil
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will das Grundsatzurteil zunächst prüfen, bevor er Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet. Foto: Annette Riedl
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will das Grundsatzurteil zunächst prüfen, bevor er Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet.
Foto: Annette Riedl

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Erfassung der Arbeitszeit in Deutschland hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Vorschläge für eine Umsetzung der Pflicht in Aussicht gestellt. Zunächst müsse sein Ministerium aber das Urteil und die Begründung dazu auswerten, sagte Heil am Mittwoch auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Das Gericht hatte am Dienstag geurteilt, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts BAG, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019. Das Urteil legt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in den EU-Mitgliedsstaaten fest und muss in nationales Recht umgesetzt werden. Das ist in Deutschland bislang noch nicht geschehen.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es dazu: »Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein.«

»Arbeitszeitgipfel« steht noch aus

Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums erklärte dazu, dass das EuGH-Urteil »keinen zeitlichen Rahmen« für die Umsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht setze. Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgebern in Form eines »Arbeitszeitgipfels« hätten noch nicht stattgefunden.

Eine BAG-Sprecherin sagte, mit dem Grundsatzurteil gebe es die Maßgabe, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Das Urteil wirke quasi wie ein Gesetz, sei allerdings auf die Maßgabe der Arbeitszeiterfassung beschränkt und nicht so detailliert wie ein mögliches Gesetz. Ein Gesetz könnte auch regeln, wie die Arbeitszeit aufgezeichnet werden solle, wie es weitergehe mit Vertrauensarbeit oder ob es möglicherweise Branchenregelungen geben soll.

Heil: Urteil erst mal prüfen

Minister Heil betonte mit Blick auf das Urteil des Arbeitsgerichts: »Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass Menschen nicht um ihren Lohn betrogen werden, durch Manipulation bei der Arbeitszeit, aber wir müssen, wenn das Urteil uns Umsetzungsnotwendigkeiten in der Gesetzgebung mitbringt, auch darauf achten, dass die Umsetzung so unbürokratisch wie möglich stattfindet.«

Es gebe in Deutschland bereits Bereiche, in denen die Arbeitszeit registriert werde. »Das muss nicht immer die Stechkarte sein. Das kann auch eine digitale Lösung sein.« Nun gehe es aber erst mal darum, das Grundsatzurteil zu prüfen und die Frage der Rechtsfolgen zu klären. Erst dann werde er Vorschläge unterbreiten.

Auch der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, sagte der dpa, dass es noch zu früh sei, um die konkreten Auswirkungen des Urteils auf die Arbeitszeiterfassung in Deutschland zu bewerten. Mit Verweis auf den Koalitionsvertrag betonte er die nötige Abstimmung mit Gewerkschaften und Arbeitgebern.

Arbeitgeberverband kritisiert Urteil

Die reagierten am Mittwoch sehr unterschiedlich auf das Grundsatzurteil. Die Arbeitgebervereinigung BDA kritisierte es als »überstürzt und nicht durchdacht«. Das Gericht überdehne mit seiner Entscheidung den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes deutlich, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter in einer Mitteilung.

»Damit werden Beschäftigte und Unternehmen ohne gesetzliche Konkretisierung überfordert.« Die Entscheidung dürfe nicht dazu führen, dass von den Beschäftigten gewünschte Systeme der Vertrauensarbeitszeit in Frage gestellt werden.

DGB: Arbeitgeber müssen aktiv werden

Positiv reagierte dagegen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der betonte, dass die Arbeitszeiterfassung ein Weg sei, um übermäßige Überstunden einzudämmen. »Diese Feststellung ist lange überfällig. Die Arbeitszeiten der Beschäftigten ufern immer mehr aus, die Zahl der geleisteten Überstunden bleibt seit Jahren auf besorgniserregend hohem Niveau«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Die lange diskutierte Arbeitszeiterfassung sei eine Grundbedingung, damit Ruhe- und Höchstarbeitszeiten eingehalten würden, erklärte Piel. Nach dem EuGH-Urteil habe das Bundesarbeitsgericht für eine Klarstellung in Deutschland gesorgt.

DGB-Vorstand Piel forderte die Arbeitgeber auf, jetzt ein System einzuführen, »mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit verlässlich erfasst werden kann«. Komme ein Arbeitgeber trotz Aufforderung dieser Pflicht nicht nach, könnten die Arbeitsschutzbehörden eingeschaltet werden. Ein Ende von flexiblen Arbeitszeiten bewirke die BAG-Entscheidung nicht. »Das Urteil bedeutet mitnichten das Ende von Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice - das ist eine Gespensterdebatte«, sagte die Gewerkschafterin.

© dpa-infocom, dpa:220914-99-755090/6