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Millionen Grundsteuer-Erklärungen fehlen - Bayern verlängert

Quasi in letzter Minute hat Bayern die Grundsteuerfrist noch einmal verlängert. Die anderen Länder folgen dem aber nicht. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, soll nun eine Erinnerung bekommen.

Grundsteuer
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Foto: Henning Kaiser
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten.
Foto: Henning Kaiser

Kurz vor deren Ende hat Bayern in einem Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert. Grundstückseigentümer in Bayern haben für die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung nun überraschend drei Monate länger Zeit. Andere Länder schlossen sich dem nicht an - die Frist endete wie geplant, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

»Wir bleiben bei der Frist, so wie unter den Ländern vereinbart«, sagte etwa Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Eine Fristverlängerung sei nicht zielführend, denn es gehe um die Sicherung der Einnahmen der Kommunen im Land: »Dass Bayern aus der Bund-Länder-Verständigung ausschert, mag dem Wahlkampf geschuldet sein.« Die Landtagswahl in Bayern findet im Oktober statt.

Eine Sprecherin des niedersächsischen Finanzministeriums teilte mit, die Erfahrungen aus der ersten Fristverlängerung hätten gezeigt, dass eine solche Maßnahme eher ein zögerliches Abgabeverhalten fördere. Die Finanzverwaltung müsse jedoch bis Ende 2023 den Großteil der Grundstücke bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 vorliegen.

»In den lezten Tagen richtig Bewegung in die Abgabe reingekommen«

Bundesweit fehlen noch immer Millionen von Grundsteuererklärungen. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte, sind bis Montag bundesweit etwa 71,36 Prozent der Erklärungen eingegangen. Davon seien 61,93 Prozent elektronisch übermittelt worden. Zudem seien bundesweit geschätzt etwa 9,43 Prozent der Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen.

Bis Sonntag hatten bundesweit rund 68,9 Prozent ihre Erklärungen abgegeben. »Die Deadline führt dazu, dass gerade in den letzten Tagen und Stunden richtig Bewegung reingekommen ist in die Abgabe«, sagte der saarländische Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster (SPD).

In Bayern fehlt noch knapp ein Drittel aller Grundsteuererklärungen. Quasi in letzter Minute gab es überraschend eine weitere Fristverlängerung, bis Ende April. »Wir wollen damit noch einmal Entlastung geben, für die steuerberatenden Berufe insbesondere«, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München.

Man wolle niemanden ärgern, sondern man wolle das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen. »Ich sehe für niemanden einen Nachteil, wenn man diese drei Monate nochmal gibt«, sagte der Minister. Er betonte aber auch: »In der Zeit können es jetzt alle schaffen. Der 30. April ist dann die Deadline.«

Keine weitere Verlängerung der Frist

Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht. Füracker nannte als Hauptgrund für die nochmalige Fristverlängerung die Rückmeldung von Steuerberatern, dass sie mit der Bearbeitung der Grundsteuererklärungen nicht hinterherkämen.

In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell »zu bürokratisch« ist. Die Mehrzahl der Bundesländer setzt die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell um. Während bei diesem Modell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt.

In anderen Ländern wollen die Finanzämter bei nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen zunächst säumige Immobilienbesitzer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Wie etwa ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen sagte, wird in einem Schreiben an die Abgabe der Erklärung erinnert und darüber hinaus auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich sind. Sollten die säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Neue Grundsteuer-Berechnung ab 2025

Das Verbraucherportal »Finanztip« empfahl, spätestens nach Erhalt einer Erinnerung vom Finanzamt sollten Immobilienbesitzer aktiv werden. Danach drohe ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25 000 Euro. Das Zwangsgeld bedeute, die Abgabe solle erzwungen werden. Werde die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben, werde das Finanzamt eine Schätzung des Grundsteuerwerts vornehmen, die »sehr sicher« nicht zugunsten des Immobilienbesitzers ausfallen werde.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-418128/8