Das Europaparlament untersucht die umstrittene Freigabe von EU-Fördermitteln für Ungarn durch die Kommission und will möglicherweise dagegen klagen. In einer in Straßburg verabschiedeten Resolution werden der Rechtsausschuss und der juristische Dienst des Parlaments beauftragt, die Mittelfreigabe so schnell wie möglich zu überprüfen. Sollten sich Hinweise auf Verstöße gegen EU-Recht finden, soll der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden.
Hintergrund ist die Entscheidung der EU-Kommission, trotz anhaltender Kritik an der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn rund zehn Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Geldern für das Land freizugeben. Die Brüsseler Behörde hatte den Schritt Ende vergangenen Jahres damit begründet, dass Budapest die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt hat.
Die EU hatte die Mittel blockiert wegen Bedenken, dass unter Ministerpräsident Viktor Orban zu wenig gegen Korruption und für die Wahrung des Rechtsstaats getan wird. Die EU-Kommission wirft Ungarn seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu untergraben. Die Behörde startete etliche Vertragsverletzungsverfahren und verklagte Ungarn mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof.
EU-Abgeordnete: Von der Leyen lässt sich erpressen
Dem Europaparlament geht das nicht weit genug. Abgeordnete hatten die Freigabe von Geldern parteiübergreifend kritisiert und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgeworfen, sich von Ungarn erpressen zu lassen. Orban hatte zuvor angekündigt, ein milliardenschweres Hilfspaket der EU für die Ukraine im Kampf gegen Russland zu blockieren. Kritiker vermuten daher, dass die Freigabe der Gelder Orban dazu bringen sollte, sein Veto aufzugeben.
»Dass der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban gleichzeitig Milliarden an EU-Geldern verlangt, während er die EU-Kommission, Präsidentin von der Leyen und das Europäische Parlament mit absurden Verschwörungstheorien verunglimpft, zeigt die Doppelmoral mit der er arbeitet«, sagte die CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier. Es sei deswegen richtig, dass das EU-Parlament die Entscheidung zur Freigabe der Gelder ins Visier nehme.
Von der Leyen hatte den Schritt am Mittwoch verteidigt. Budapest habe ein Gesetz für die Unabhängigkeit der Justiz verabschiedet, hatte die Deutsche im EU-Parlament in Straßburg gesagt. »Das ist, was wir gefordert haben, und das ist, was Ungarn geliefert hat.«
Gerichtsverfahren würde wohl Jahre dauern
Das Europaparlament kann gegen die EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen, wenn es eine Verletzung der EU-Verträge vermutet. Ein solches Verfahren würde jedoch wohl Jahre dauern und die aktuelle Kommission könnte dann nicht mehr im Amt sein. Im Juni finden Europawahlen statt. Nun wird zunächst der Juristische Dienst beauftragt, eine Einschätzung zu schreiben. Auf dieser Grundlage soll dann über die nächsten Schritte in Bezug auf eine mögliche Klage entschieden werden.
Zuletzt hatten die Abgeordneten die Kommission 2021 verklagt. Damals ging es um den sogenannten Rechtsstaatmechanismus. Der sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch des Geldes droht. Das Parlament hatte der Brüsseler Behörde vorgeworfen, diese Regeln nicht anzuwenden, zog die Klage jedoch zurück, nachdem die Kommission den Mechanismus gegenüber Ungarn doch noch ausgelöst hatte.
Misstrauensantrag gegen von der Leyen?
Blockiert bleiben bislang andere Haushaltsmittel in Höhe von knapp zwölf Milliarden Euro sowie milliardenschwere Corona-Hilfen für Ungarn. Für den Fall, dass die Kommission weitere Gelder freigäbe, ohne dass die Voraussetzungen dafür erfüllt wären, will sich das Parlament weitere politische und rechtliche Schritte vorbehalten, heißt es in der Resolution.
Dazu könnte zum Beispiel ein Misstrauensvotum gehören, das im Fall eines Erfolgs einen Rücktritt der Kommission erfordern würde. »Ursula von der Leyen hat im Dezember die Rechtsstaatlichkeit in der EU wie in einem Winterschlussverkauf verscherbelt«, kritisierte der FDP-Abgeordnete Moritz Körner. Das EU-Parlament mache da nicht weiter mit. »Sollte Ursula von der Leyen mit dem Geldverschenken an Orban weitermachen, wird die liberale Fraktion ihr Stimmgewicht nutzen und einen Misstrauensantrag gegen von der Leyen einbringen.«
Mit Spannung wird nun auf den 1. Februar geblickt: Dann treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten außerplanmäßig in Brüssel, um über ein neues milliardenschweres Hilfspaket für die Ukraine zu beraten. Orban hatte einen Beschluss dazu zuletzt blockiert.
© dpa-infocom, dpa:240118-99-661293/3