Berlin (dpa) - Die mehr als 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollen im kommenden Jahr von Beitragsentlastungen in Milliardenhöhe profitieren. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.
Ab 1. Januar 2019 sollen auch die derzeit allein von den Mitgliedern zu zahlenden Zusatzbeiträge zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden. Arbeitnehmer und Rentner werden dadurch um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet - im Gegenzug müssen Arbeitgeber und Rentenversicherung entsprechend mehr zahlen.
Spahn sprach von einem »guten Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland«. Insgesamt entlaste das Gesetz die Beitragszahler um rund acht Milliarden Euro im Jahr. Auch Selbstständige mit geringen Einnahmen würden entlastet.
Seit 2015 setzt sich der Gesamtbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Zusatzbeiträge, die die Kassen für sich festlegen, zahlen die Mitglieder bisher alleine.
Informationen zum Zusatzbeitrag
Gesundheitsministeriumzu Versicherten-Entlastungsgesetz
Bisherige Regelung zu Beitragszahlungen Arbeitnehmer-Arbeitgeber