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Mehr Klarheit: Wissing kritisiert Bundesländer

Kommunen sollten mehr Spielraum bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen oder Busspuren bekommen. Doch das Gesetz ist im Bundesrat überraschend gescheitert. Der Verkehrsminister richtet einen Appell an die Länder.

Volker Wissing
Nach gescheitertem Gesetz: Verkehrsminister Volker Wissing appelliert an die Länder, Positionen intern besser abzustimmen. Foto: Martin Schutt/DPA
Nach gescheitertem Gesetz: Verkehrsminister Volker Wissing appelliert an die Länder, Positionen intern besser abzustimmen.
Foto: Martin Schutt/DPA

Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat von den Bundesländern mehr Klarheit in der Verkehrspolitik verlangt. »Ich fordere die Verkehrsminister der Länder auf, die Positionen, die sie in der Verkehrsministerkonferenz vertreten, künftig innerhalb ihrer Landesregierungen besser abzustimmen«, sagte der FDP-Politiker am Samstag der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

»Sowohl bei der Frage der Finanzierung des Deutschlandtickets als auch beim Straßenverkehrsgesetz passen die Forderungen der Verkehrsminister vielfach nicht zu den Entscheidungen der eigenen Landesregierungen«, kritisierte Wissing. »Das führt nicht nur zu Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen, sondern erschwert politische wie gesetzgeberische Prozesse ungemein.«

Gesetz scheitert im Bundesrat

Ein vom Bundestag beschlossenes zustimmungspflichtiges Gesetz zu neuen Regelungen im Straßenverkehr hatte am Freitag im Bundesrat die erforderliche Mehrheit verfehlt. Es sah vor, Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen zu geben. »Wir wollten den Kommunen mehr Handlungsspielraum vor Ort geben«, hatte Wissing im Anschluss gesagt. »Offensichtlich ist das seitens der Länder aber nicht gewünscht.«

Das Gesetz sah auch vor, dass grundsätzlich neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. Da es keine Mehrheit bekam, setzte der Bundesrat eine darauf basierende Novelle der Straßenverkehrsordnung von der Tagesordnung ab.

Vorgesehen war darin, dass Behörden vor Ort auch »Sonderfahrspuren« zur Erprobung klimafreundlicher Mobilität einrichten können - etwa für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Wagen, in denen mehrere Insassen sitzen. Mehr Flexibilität sollte es auch bei Bewohnerparkzonen, Busspuren oder Radwegen geben. Tempo 30 sollte leichter anzuordnen sein, etwa auf Straßenabschnitten an Spielplätzen und Schulwegen sowie in Lücken zwischen zwei Tempo-30-Zonen, damit der Verkehr leichter fließt.

© dpa-infocom, dpa:231125-99-72008/3