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Aktuell Urteil

Massenhaftes Kükentöten bleibt erlaubt

Wirtschaftliche Interessen der Geflügelbranche reichen als vernünftiger Grund für das umstrittene Kükentöten nicht aus. Das hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht entschieden. Trotzdem darf das Töten erstmal weitergehen. Wie lange, ist ungewiss.

Kükentöten
Mitglieder der Tierschutzorganisation Peta protestieren vor der Urteilsverkündung mit einer symbolischen Aktion zum Kükenschreddern vor dem Bundesverwaltungsgericht. Foto: Jan Woitas Foto: Jan Woitas
Mitglieder der Tierschutzorganisation Peta protestieren vor der Urteilsverkündung mit einer symbolischen Aktion zum Kükenschreddern vor dem Bundesverwaltungsgericht. Foto: Jan Woitas
Foto: Jan Woitas

LEIPZIG. Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden (Az.: BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16).

Mit seinem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen - bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei zur Verfügung stehen. Die Geflügelbranche begrüßte das Urteil. Tierschützern geht es dagegen nicht weit genug.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) erklärte, Alternativen zu der jahrzehntelang hingenommenen Praxis des Kükentötens gebe es bereits. Sie drängte darauf, das Massentöten männlicher Küken »so schnell wie möglich« zu beenden. Ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung sei auf dem Weg zur Serienreife und werde Brütereien bald flächendeckend zur Verfügung stehen. »Verbände und Unternehmen nehme ich hier in die Pflicht«, sagte sie. Sie habe die klare Erwartung, dass diese tätig werden. Zugleich hätten es aber auch die Verbraucher in der Hand, indem sie zu Eiern griffen, die ohne Kükentöten erzeugt wurden.

Aus Sicht der Bundesrichter reichen die von der Geflügelwirtschaft bislang angeführten wirtschaftlichen Gründe als Rechtfertigung für das Töten nicht mehr aus. Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wirtschaftliche Interessen und der Tierschutz - darum drehte sich der Streit. »Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe«, erklärte nun das Gericht. Dem Leben der männlichen Küken dürfe nicht von vornherein jeder Eigenwert abgesprochen werden.

Jedes Jahr werden in Deutschland laut Bundesagrarministerium rund 45 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet. Das Problem: Für die Produktion von Eiern werden Legehennen gezüchtet. Die Rassen sind drauf getrimmt, viele Eier in kurzer Zeit zu legen. Sie setzen kaum Fleisch an, so dass sie sich für die Mast nicht eignen. Männliche Tiere braucht man dagegen nicht. Weil man das Geschlecht mit den bisher gängigen Methoden erst nach dem Schlüpfen erkennen konnte, werden die männlichen Küken vergast.

Das damals rot-grün regierte Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien aus NRW klagten dagegen. In den Vorinstanzen setzten sie sich jeweils durch.

Auch das Leipziger Urteil wertete der Anwalt der Brütereien, Martin Beckmann, als Erfolg. Die Betriebe hätten immer erklärt, dass sie das Töten beenden wollten - sobald ihnen Alternativverfahren zur Geschlechtsbestimmung zur Verfügung stünden. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft erklärte: »Wir wollen lieber heute als morgen aus dem Kükentöten aussteigen. Ohne praxistaugliche Alternativen geht das aber nicht.« Es müsse alles daran gesetzt werden, dass die entsprechende Technik möglichst flächendeckend zur Verfügung stehe.

Tierschützer werteten die Gerichtsentscheidung als nicht weitgehend genug. »Es ist damit zu rechnen, dass sie positive Implikationen für den Tierschutz haben wird«, sagte Peta-Anwalt Christian Arleth. Er kritisierte aber, dass das Gericht den Ball an die Politik zurückspiele und sich darauf verlasse, dass verbindliche Maßstäbe gesetzt würden.

Der Deutsche Tierschutzbund beklagte, dass das Gericht keine Frist festgelegt habe: »Wir hätten uns ein sofortiges Verbot gewünscht.« Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, mahnte in dieser Frage endlich Klarheit an. »Für Verlässlichkeit und Planungssicherheit würde dabei ein Ausstiegsdatum sorgen«, sagte er der »Rheinischen Post« (Freitag).

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Forschung an alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei mit Millionenaufwand gefördert. Zwei Methoden - die endokrinologische und die spektroskopische - funktionieren, sind aber noch nicht im Serieneinsatz. Tierschützer machen sich zudem für das sogenannte Zweinutzungshuhn stark. Das sind Hühner, die sowohl für die Eierproduktion als auch für die Mast gehalten werden können. (dpa)