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Linnemann fordert Bestrafung von Gewalttätern am Tattag

Ob Massenschlägerei im Freibad oder Hooligan-Gewalt nach einem Fußballspiel - wenn die Beweislage klar ist, sind Schnellverfahren möglich. Der Aufwand ist allerdings groß.

Carsten Linnemann
Nachdem CDU-Chef Merz mit Linnemann einen Wirtschaftsliberalen zum designierten Generalsekretär gemacht hat, pocht jetzt der Sozialflügel auf mehr Einfluss in der Parteispitze. Foto: Michael Kappeler/DPA
Nachdem CDU-Chef Merz mit Linnemann einen Wirtschaftsliberalen zum designierten Generalsekretär gemacht hat, pocht jetzt der Sozialflügel auf mehr Einfluss in der Parteispitze.
Foto: Michael Kappeler/DPA

Nach wiederholter Gewalt in Berliner Freibädern hat der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann die konsequente Bestrafung von Gewalttätern noch am Tattag gefordert. Der Richterbund wandte ein, ohne zusätzliches Personal sei das nicht zu leisten.

Er erwarte »ganz einfach« die »Durchsetzung unserer Gesetze«, sagte Linnemann auf eine entsprechende Frage der »Bild am Sonntag«. »Es braucht Schnellverfahren gegen Gewalttäter, das Justizsystem muss entsprechend organisiert werden.« Wer mittags im Freibad Menschen angreife, müsse abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden. »Auch am Wochenende.« Die Strafprozessordnung gebe das her. Auch das Strafmaß müsse voll ausgeschöpft werden, bis hin zu Haftstrafen.

Kritik vom Deutschen Richterbund

»Es ist wenig überzeugend, wenn Politiker am Sonntag mit entschlossener Pose nach dem starken Rechtsstaat rufen, Montag bis Samstag aber zu wenig dafür tun«, hielt ihm der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, entgegen. Es sei zwar richtig, dass eine Strafe der Tat möglichst auf dem Fuße folgen müsse, um für die Täter abschreckend zu wirken. Wer öffentlichkeitswirksam nach einer zügigen Strafverfolgung rufe, müsse die Justiz dann aber auch personell besser ausstatten.

Die Strafprozessordnung ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, einen Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren zu stellen, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Bei Straftaten, die an einem Wochenende verübt werden, ist dafür allerdings mancherorts nicht immer ein Richter greifbar. Das Schnellgericht darf Beschuldigte maximal zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilen.

Auseinandersetzungen in Berliner Freibädern

Anfang Juli war es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen in Freibädern in Neukölln und Kreuzberg gekommen. Das Columbiabad in Neukölln wurde zum wiederholten Mal geräumt. Das Freibad ist überregional bekannt, weil es dort öfter Randale und Probleme mit Jugendlichen gibt. Der Bezirk Neukölln gilt in Teilen als sozialer Brennpunkt.

Linnemann sagte, grundsätzlich - auch abseits der Freibad-Vorfälle - müsse es das Ziel sein, Straftäter sofort zur Verantwortung zu ziehen. »Der starke Rechtsstaat funktioniert nur mit Abschreckung, wenn die Täter damit rechnen müssen, dass sie noch am gleichen Tag verurteilt werden und die Konsequenzen tragen.« Was derzeit in den Freibädern passiere, sei zudem »schlicht unsozial«, sagte Linnemann. »Familien, die sich keinen Urlaub oder keinen Pool im eigenen Garten leisten können, müssen im Freibad mitansehen, wie junge Männer, oft mit Migrationshintergrund, gewalttätig werden. Sie haben den Eindruck, dass der Staat nur zuschaut.«

Grüne: CDU ist in Berlin in der Verantwortung

Der Grünen-Vorsitzende Omid Nouripour sagte im ZDF-Sommerinterview, die CDU trage in der Berliner Landespolitik inzwischen Verantwortung. Daher hoffe er, dass Linnemann solche Vorschläge nicht nur in Interviews mache, sondern auch mit Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) darüber spreche, »damit schnellstmöglich Richter und Richterinnen eingestellt werden«, um schnelle Verfahren zu ermöglichen. Ebenso wichtig seien Prävention und Sozialarbeit. Der Co-Parteivorsitzende fügte hinzu: »Das, was wir da gerade erleben in bestimmten Freibädern, ist komplett indiskutabel, das braucht eine harte, klare Antwort.« Es müsse eine Grenzziehung geben, »bis hierhin und nicht weiter - und diese Grenze ist das Recht«.

© dpa-infocom, dpa:230716-99-420827/4