Die Linke ist im Bundestag mit dem Vorstoß gescheitert, die diesjährige Erhöhung der Diäten auszusetzen. Union, SPD, Grüne und FDP stimmten im Parlament gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die AfD enthielt sich. Diätenerhöhungen hatte der Bundestag in der Vergangenheit bereits mehrfach per Beschluss aus verschiedenen Gründen ausgesetzt. Die Linke argumentiert aktuell mit der angespannten Haushaltslage und der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage. Bei der geplanten Diätenerhöhung handele es sich um die größte Erhöhung seit 30 Jahren. Dies löse Ablehnung in der Öffentlichkeit aus.
Die Diäten sind ein heikles Thema. Das Parlament muss laut Bundesverfassungsgericht selbst über Erhöhungen abstimmen. Dabei kam es in der Vergangenheit aber immer wieder zu öffentlicher Kritik über eine vermeintliche Selbstbedienung. Das Parlament beschloss deshalb vor zehn Jahren, die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge künftig an die Entwicklung der Löhne zu koppeln, so dass es eine jährliche automatische Anpassung gibt, wie bei den Renten.
11.227 Euro pro Monat plus Aufwandspauschale
Im vergangenen Jahr waren die Löhne in Deutschland auch wegen hoher Tarifabschlüsse um rund sechs Prozent gestiegen. Der Anstieg wurde zum 1. Juli auf die Abgeordnetenbezüge übertragen. Sie stiegen von 10.592 auf 11.227 Euro. Orientierungsgröße für die Diäten sind die Bezüge von Bundesrichtern. Die Diäten werden versteuert. Dazu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale von aktuell 5.052 Euro für Kosten zur Ausübung des Mandats zum Beispiel für die Miete des Wahlkreisbüros, für Büromaterial und die Unterkunft in Berlin.
Bei der Union heißt es, der automatisierte Anpassungsmechanismus sei ein transparentes, faires und nachvollziehbares Verfahren, das sich rückblickend an der allgemeinen Lohnentwicklung orientiere. Während der Corona-Pandemie habe dies zum Beispiel auch zu einer Absenkung der Diäten geführt. Das war 2021 der Fall. Die FDP-Fraktion sieht das ähnlich. Der Mechanismus orientiere sich an sachlichen Kriterien und die Folgen für die Diäten lägen nicht mehr in der Hand der Abgeordneten. Gerade das sei der Sinn. Die AfD ist für ein ganz anderes Modell: Die Diäten sollten sich demnach an dem Einkommen orientieren, das ein Abgeordneter vor seiner Zeit im Bundestag hatte, gegebenenfalls mit einem Aufschlag.
Grundgesetz spricht von »angemessener Entschädigung«
Im Grundgesetz der Bundesrepublik wurde festgelegt, dass Abgeordnete Anspruch »auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung« haben sollen. »Ziel ist, dass Abgeordnete von Spenden und anderen Zuwendungen unabhängig sein und keiner Nebentätigkeit nachgehen müssen, damit sie ihr Mandat frei ausüben können«, schreibt der SPD-Abgeordnete Nils Schmid auf seiner Homepage. »Außerdem soll verhindert werden, dass nur diejenigen politische Ämter bekleiden, die es sich finanziell leisten können.«
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