Bundesfinanzminister Christian Lindner hat erneut auf die Einhaltung der Schuldenbremse gepocht. »Die Schuldenbremse hat eine höhere Weisheit«, schrieb der FDP-Politiker in einem Gastbeitrag für den »Spiegel«. »Sie zwingt politische Entscheiderinnen und Entscheider zu wirklicher Verantwortung. Jedem alles immer zu versprechen - das erlaubt sie nicht.«
Insgesamt sechs Gründe »für die Schuldenbremse und gegen ihre Aufweichung oder Abschaffung« führte der Minister in seinem Beitrag auf. Zuerst: die Schuldenbremse sei geltendes Verfassungsrecht. »Man mag es bedauern oder begrüßen, aber die Achtung der Fiskalregeln liegt nicht im Ermessen des Finanzministers oder der Haushaltspolitiker der Koalitionsfraktionen.«
Lindner: Keine Wachstumsbremse
Die Schuldenbremse schütze zudem die Handlungsfähigkeit des Staates, da durch eine höhere Schuldenquote dessen Spielräume eingeschränkt würden. Sie zwinge die Politik außerdem, Prioritäten zu setzen. »So werden durch einen demokratischen Aushandlungsprozess die öffentlichen Mittel einer möglichst effizienten Verwendung zugeführt«, erklärte Lindner.
Das Wirtschaftswachstum wird nach Ansicht des Ministers durch das Instrument nicht gebremst. Deutschland brauche zwar höhere Investitionen, allerdings würden diese meist im privaten Sektor erfolgen. Hier müssten die Rahmenbedingungen verbessert werden.
Klimaschutz durch »Erfindergeist«
Als weiteres Argument verweist Lindner auf wirksamen Klimaschutz, der durch die Schuldenbremse veranlasst werde. Gezielte staatliche Finanzhilfen seien im transformativen Bereich zwar erforderlich, müssten allerdings im Rahmen der Schuldenbremse ermöglicht werden. »Wir sollten stärker auf marktwirtschaftlichen Ideenwettbewerb und Erfindergeist setzen und darauf vertrauen, dass dadurch der Klimaschutz beschleunigt wird.«
Zuletzt appelliert Lindner an die Generationengerechtigkeit. In einer alternden Gesellschaft, die Herausforderungen wie geopolitische Veränderungen oder Klimaschutz gegenüberstehe, wiege »die Last der Staatsverschuldung auf den Schultern einer geringen Zahl an wirtschaftlich aktiven Menschen«.
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gibt dem Bund nur einen geringen Spielraum zur Aufnahme von Krediten. Ausnahmen sind bei Naturkatastrophen und in außergewöhnlichen Notsituationen zulässig, wie zuletzt wegen der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine. Die Schuldenbremse gehört zu den zentralen Wahlversprechen der FDP, in Teilen von Grünen und SPD ist sie hingegen umstritten.
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