Im Streit über die Abrechnung der sogenannten Bürgertests haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt. Das teilten beide nach Gesprächen mit. An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändere sich nichts.
Die Bürgertests sind seit vergangenem Donnerstag nur noch für bestimmte Risikogruppen und Anlässe kostenlos. In vielen anderen Fällen wird eine Zuzahlung von drei Euro fällig. Wer Anspruch worauf hat, wurde in der Coronatestverordnung festgelegt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die für die Abrechnung der Tests zuständig ist, hatte die Regeln als zu bürokratisch kritisiert und angekündigt, die Bürgertests künftig nicht mehr abrechnen zu können. KBV-Chef Andreas Gassen hatte zudem eine komplette Einstellung der Tests gefordert und diese als »unsinnig« bezeichnet.
Es sei nun geklärt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssten, hieß es von der KBV. Entscheidend sei, dass sie »für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden«.
Lauterbach teilte mit, die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüften weiterhin die Abrechnung. »Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen.«
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