Die Länder drängen die Bundesregierung parteiübergreifend, konkrete Modelle zur Auslagerung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union zu erarbeiten. Auf Initiative der Union verständigten sich die Ministerpräsidenten vor ihrem Treffen mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) auf einen entsprechenden Beschluss.
Die SPD-Seite zeigte sich trotzdem skeptisch, dass man mit einer solchen Regelung die irreguläre Einwanderung deutlich bremsen kann. »Dass das eine Lösung unserer strukturellen Probleme sein wird, das glaube ich nicht«, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil.
Ähnlich hatte sich zuvor Bundesinnenministerin Nancy Faeser geäußert. Das könne ein »Bausteinchen« sein, würde aber nicht die Migrationslage in Deutschland grundlegend ändern, sagte die SPD-Politikerin. Die rot-rot-grünen Regierungen Thüringens und Bremens zeigten sich in einer Protokollerklärung unzufrieden mit dem Länder-Beschluss.
Die gemeinsame europäische Asylpolitik müsse die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren und Humanität sicherstellen, heißt es darin. »Die Verlagerung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten entspricht diesen Anforderungen nicht.« Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach von einer »Scheinlösung«.
Die Union zeigte sich dagegen überwiegend zufrieden. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) forderte von Scholz, die Einigung der Länder als Auftrag zu sehen, »mit Sorgfalt, Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit eine Drittstaaten-Lösung anzugehen«.
Bundesregierung prüft Asylverfahren in Drittstaaten weiter
Bis Dezember sollen konkrete Ergebnisse vorlegen. »Es ist fest vereinbart, dass wir den Prozess fortführen und in diesen Fragen auch weiter berichten werden«, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Ministerpräsidenten der Länder bei Beratungen in Berlin.
Gleichzeitig dämpfte Scholz mögliche Erwartungen. Es verböten sich alle Spekulationen, »was überhaupt geht«. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zu den rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für Asylprüfungen in Drittstaaten Stellungnahmen von Experten eingeholt. Zur Frage, welche Möglichkeiten es gibt, sagte Scholz: »Ich glaube, das ist zu früh.« Bund und Länder hätten zunächst einen Zwischenbericht dazu zur Kenntnis genommen.
Im Beschlusspapier des Bund-Länder-Gipfels heißt es: »Die Bundesregierung wertet nun die im Nachgang eingereichten Stellungnahmen der Sachverständigen aus und wird hieraus Schlussfolgerungen ziehen.«
Stundenlange Verhandlungen bis in den Abend
Ob sich die Bundesregierung auf den Länder-Vorstoß einlässt, war zunächst unklar. Scholz kam am Nachmittag mit 90 Minuten Verspätung mit den Ministerpräsidenten zusammen. Die Beratungen zogen sich über mehrere Stunden bis in den Abend.
Bayern und Sachsen (beide unionsregiert) gingen die Länder-Beschlüsse nicht weit genug. Sie legten einen Fünf-Punkte-Plan vor, der unter anderem die Forderung nach einem »Sofort-Arrest« für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder enthält, die nicht abgeschoben werden können. Sie sollen nach den Vorstellungen der beiden Länder so lange in Haft bleiben, bis sie freiwillig ausreisen.
Abkommen zwischen Italien und Albanien als Orientierung
Die Union dringt seit langem auf eine Regelung, nach der Migranten entweder schon auf ihrem Weg nach Europa in Transitstaaten Asylverfahren durchlaufen oder nach Ankunft in Deutschland in Drittstaaten außerhalb der EU geschickt werden. Italien hat ein solches Modell mit Albanien für Bootsflüchtlinge vereinbart, die im Mittelmeer aufgegriffen werden.
Das ist zwar nicht eins zu eins auf Deutschland übertragbar, könnte aber aus Sicht der Union als ein Vorbild dienen, an dem man sich orientieren kann. Man müsste aber ein Land finden, das zur Kooperation bereit ist. Das britische Modell, nach dem Asylverfahren in Ruanda durchgeführt werden sollen und die Bewerber bei der Schutzgewährung auch dort bleiben sollen, gilt dagegen als kaum umsetzbar.
In dem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, »konkrete Modelle zur Durchführung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten zu entwickeln und dabei insbesondere auch dafür erforderliche Änderungen in der EU-Regulierung sowie im nationalen Asylrecht anzugehen«.
Faeser sagte am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) in Potsdam, eine wirkliche Reduzierung der Zahl der Asylsuchenden werde über eine Drittstaaten-Regelung nicht gelingen. Es sei nicht der »Gamechanger«, betonte sie. Die Union setzt allerdings darauf, dass eine solche Regelung abschreckende Wirkung haben könnte.
Bezahlkarte: Nicht mehr als 50 Euro Bargeld im Monat
Bei der geplanten Bezahlkarte für Asylbewerber einigten sich die Länder darauf, die Auszahlung von Bargeld auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU), sprach von einem wichtigen Zeichen. Die Bezahlkarte solle ab dem Sommer an den Start gehen, wenn die Ausschreibung für den Dienstleister beendet sein wird. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte geeinigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.
Bremen und Thüringen schlugen allerdings in einer Protokollerklärung statt monatlich 50 Euro bar einen »Bargeldkorridor von 50 bis 120 Euro« wegen unterschiedlicher regionaler Voraussetzungen vor. Rheinland-Pfalz wandte sich vor diesem Hintergrund gegen »eine starre Festlegung auf einen Barbetrag von 50,00 Euro«. Die Bezahlkarte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für illegale Migration senken.
Tempo bei Abschiebungen gefordert
Die Länder begrüßten auch die Ankündigung des Kanzlers, den Abschiebestopp für Afghanistan und Syrien zu lockern und Schwerkriminelle wieder dorthin zurückzuführen. Scholz hatte damit auf die tödliche Messerattacke eines Afghanen in Mannheim reagiert. Die Ministerpräsidenten forderten eine schnelle Umsetzung des Vorhabens.
Sie verlangten auch, die bestehenden Grenzkontrollen »bis zur nachhaltigen Sicherung der EU-Außengrenzen weiter aufrechtzuerhalten«. Die Kontrollen hätten dazu beigetragen, irreguläre Migration zu reduzieren und Schleuserkriminalität einzudämmen, heißt es in dem Beschluss zur Begründung.
Forderung nach Pflichtversicherung für Elementarschäden
Das zweite wichtige Thema bei den Beratungen war die Forderung nach einer verpflichtenden Elementarschadensversicherung für Katastrophenfälle wie Hochwasser, die die Länder in ihrem Beschluss bekräftigten. »Es ist Sache der Bundesregierung, des Bundestages, in dieser Hinsicht auch die richtigen Regelungen zu treffen. Darauf hinzuweisen, werden wir nicht müde werden«, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Weil.
Die Bundesländer fordern seit einem Jahr die Einführung einer Pflichtversicherung für Hausbesitzer, doch sowohl die deutschen Versicherer als auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnen das ab. Nur etwa die Hälfte der in Deutschland stehenden privaten Gebäude ist elementarversichert.
Eine solche Versicherung deckt oftmals Wetterextreme wie Starkregen oder Überschwemmung ab. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) setzte sich am Donnerstag angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in Bayern vehement für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Hausbesitzer ein.
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