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Kriegs-Protest im TV: Neues Verfahren gegen Journalistin

Marina Owssjannikowa drohen bis zu 50.000 Rubel Geldstrafe - umgerechnet etwa 465 Euro. Zunächst war befürchtet worden, die TV-Redakteurin könnte eine noch härtere Strafe erwarten.

Marina Owssjannikowa
Marina Owssjannikowa werden nach ihrer vielbeachteten Aktion im russischen Staatsfernsehen »öffentliche Handlungen zur Diskreditierung des Einsatzes der Streitkräfte der Russischen Föderation« vorgeworfen. Foto: Social Media
Marina Owssjannikowa werden nach ihrer vielbeachteten Aktion im russischen Staatsfernsehen »öffentliche Handlungen zur Diskreditierung des Einsatzes der Streitkräfte der Russischen Föderation« vorgeworfen.
Foto: Social Media

Wegen ihres aufsehenerregenden Protests live im Staatsfernsehen gegen Russlands Krieg in der Ukraine ist ein neues Verfahren gegen die ehemalige TV-Redakteurin Marina Owssjannikowa eröffnet worden.

Nach einem neuen Mediengesetz drohen der 44-Jährigen bis zu 50.000 Rubel Geldstrafe - umgerechnet etwa 465 Euro. Das berichtet die Agentur Interfax unter Berufung auf das zuständige Gericht in Moskau meldete. Das Gesetz sieht für angebliche Falschinformationen über Russlands Streitkräfte maximal 15 Jahren Lagerhaft vor. Befürchtet worden war deshalb zunächst, dass Owssjannikowa eine deutlich härtere Strafe drohen könnte.

Owssjannikowa werden »öffentliche Handlungen zur Diskreditierung des Einsatzes der Streitkräfte der Russischen Föderation« vorgeworfen, der dem Schutz der Interessen der Russischen Föderation und ihrer Bürger sowie der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit diene.

»Glaubt der Propaganda nicht. Hier werdet ihr belogen«

Die frühere Mitarbeiterin des Ersten Kanals hatte vor knapp zwei Wochen hinter der Nachrichtensprecherin ein Plakat in die Kamera gehalten. Darauf stand: »Stoppt den Krieg. Glaubt der Propaganda nicht. Hier werdet ihr belogen.«

In Russland ist es Medien offiziell verboten, von »Krieg«, »Invasion« oder »Einmarsch« im Nachbarland Ukraine zu sprechen. Der Kreml gibt als Sprachregelung den Begriff »militärische Spezialoperation« vor.

© dpa-infocom, dpa:220325-99-669829/2